Kauf von Rüstungsfirmen durch Ausländer
Der Genehmigungsvorbehalt soll greifen, wenn der gebietsfremde Käufer nach dem Erwerb mindestens 25 Prozent der Anteile am Unternehmen halten würde. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat seiner Verpflichtung zur Sicherheitsvorsorge nachkommen und ein Verkauf im Einzelfall - nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - untersagt werden kann.
Die Bundesregierung hatte im Wirtschaftsausschuss klargestellt, dass es nicht darum gehe, den Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen zu verhindern, sondern darum, einen Mechanismus zu haben, im Bedarfsfall die "gelbe oder gelb-rote Karte" ziehen zu können. Ausländische Erwerber müssten darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Sicherheits-, Technologie- und Arbeitsplatzinteressen der Bundesrepublik zu beachten sind.
Börsennotierte Unternehmen werden durch dieses Gesetz "in keiner Weise" in zusätzliche Turbulenzen hineingeraten, so die Aussage der Bundesregierung. Es sei nicht nur an die Interessenlage der Großen dieser Branche zu denken, sondern auch an die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Hochtechnologie lieferten und von der Sorge belastet würden, "über Nacht" vom Markt weggekauft zu werden. Der Ausschuss hatte eine Protokollnotiz in den Bericht an das Bundestagsplenum aufgenommen, dass bei einer möglichen Ausweitung der Genehmigungspflicht auf Unternehmen, die andere Rüstungsgüter als Kriegswaffen herstellen oder entwickeln, deren Bedeutung für die nationalen Sicherheitsinteressen, deren technologisches Niveau sowie deren Anteil an der Gesamtproduktion der betroffenen Unternehmen berücksichtigt werden sollen.
Die Unionsfraktion hatte vor allem auf das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung in der vorvergangenen Woche verwiesen, bei der sich die Sachverständigen eindeutig gegen einen Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen und ihn als "unverhältnismäßig" betrachtet hätten. Wenn die Regierung dennoch am Genehmigungsvorbehalt festhalte, werde sie mehr Schaden als Nutzen anrichten. Darüber hinaus monierte die Union, dass sowohl militärisch als auch zivil verwendbare Güter (Dual-use) nicht eindeutig geregelt seien. Dem hatte die Regierung entgegengehalten, es gehe bei diesem Gesetz nicht um die so genannten Dual-use-Güter, sondern um Kriegswaffen und Rüstungsgüter, die in der Ausfuhrliste eindeutig von den Dual-use-Gütern abgegrenzt seien. Die SPD hatte betont, die Wirtschaft brauche präzise Abgrenzungen, und diese seien durch die Liste gegeben. vom