Tierseuchengesetz geändert
Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 6. Mai einstimmig beschlossen, den Viehverkehr bei der Bekämpfung von Tierseuchen unter bestimmten Voraussetzungen bundesweit einzuschränken. Einen entsprechenden Regierungsentwurf ( 15/2943), der das Tierseuchengesetz ändert, nahm das Parlament auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses ( 15/3069) an. Zur Begründung hieß es, bei Tierseuchen biete das Gesetz nicht genügend Möglichkeiten für weitere Ermächtigungen. Zudem müsse der außerlandwirtschaftliche Personen- und Fahrzeugverkehr in viehhaltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken, Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten reglementiert werden. Auch müssten Reinigungen und Desinfektionen an den Grenzen, an Flug- und Schiffshäfen sowie bei Fahrzeugen angeordnet werden können. Zugleich wurde das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz geändert, um den Tierseuchenkassen nicht nur die Beitragserhebung, sondern auch Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. sas