Empfehlungen teilweise strittig
Aus den Reihen der SPD war im Hinblick auf die Definition zur Änderung von Wahlkreisen kritisiert worden, dass die Kommission von der ursprünglich gestaffelten Ausgangsbasis einer "Kann-, Soll-, oder Mussveränderung" nach der gesetzlichen Vorlage quasi zu einer neuen Regelung in Form einer "Muss-plus" Lösung gekommen sei. Hier stelle sich die Frage, ob dies im Sinne des Gesetzgebers sei und ob es nicht richtiger wäre, der Wahlkreiskontinuität für Bürgerinnen und Bürger Vorrang zu geben. Die CDU/CSU unterstrich diese Präferenz der SPD für Kontinuität und fragte in diesem Zusammenhang auch nach einem Rechtsgutachten, das sich mit der Notwendigkeit befasst habe, die mathematischen Vorgaben zwingend umzusetzen. Eine Verschiebung von Wahlkreisen über Bundesländer hinweg sei ohnehin problematisch, deshalb rege die Union an, bei der Bewertung von Wahlkreisveränderungen Kriterien wie "nicht erforderlich", "nicht notwendig" oder "wenig hilfreich" aufzunehmen.
Auch die Bündnisgrünen hatten die Berücksichtigung eines gewachsenen Gefühles von Zugehörigkeit bei der Wahlkreisgestaltung betont. Sie unterstützten den Vorschlag von SPD und CDU/CSU, eine Einigung auf der Grundlage von vernünftigen Gesprächen vor Ort und im Einvernehmen mit der Landesebene in problematischen Fragen erreichen zu wollen. Auf die Frage der CDU/CSU nach dem alternativen Rechenmodell nach Lagué-Schepers zum eingesetzten Modell nach Hare-Niemeyer, hatte Hahlen dargelegt, bei einem alternativen Rechenmodell und unter Berücksichtigung der Frage der Union nach geringst möglicher Wahlkreisveränderung könne dies bedeuten, dass in Niedersachsen und Bayern kein zusätzlicher Wahlkreis entstehe, sondern die Bevölkerungszahlen durch Veränderungen und Verschiebungen innerhalb der Wahlkreise erreicht würden, während sich der Abwärtstrend in Thüringen mit dem Verlust eines Wahlkreises bei gleichzeitiger Erweiterung eines Wahlkreises für Sachsen ausdrücken könne.
Hahlen war zuvor auch auf die zugrunde gelegten Bevölkerungszahlen vom 21. Dezember 2002 eingegangen, die von den Abgeordneten angesprochen worden waren. Er hatte erklärt, die zur endgültigen Berechnung erforderlichen Zahlen von Ende Dezember 2003 stünden dem Statistischen Landesamt im Juli diesen Jahres zur Verfügung - es sei aber davon auszugehen, dass sich angesichts einer Kontrollberechnung auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen von Ende Juni 2003 der von der Kommission festgestellte Trend zur Notwendigkeit von Wahlkreisveränderungen und Verschiebungen nicht gravierend ändern werde.
Hahlen hatte dargelegt, die gesetzlich festgeschriebene Maximalabweichung von 25 Prozent der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen "nach oben oder unten" hätte zu der Empfehlung im vorgelegten Bericht geführt, in Schleswig-Holstein und Thüringen bei der nächsten Bundestagswahl auf jeweils einen Wahlkreis zu verzichten und Bayern und Niedersachsen aufgrund zunehmender Bevölkerungszahlen einen zusätzlichen Wahlkreis zu geben. wol