Verfassung der Europäischen Union
Europa. Derzeit diskutierte Änderungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik am Konventsentwurf der Verfassung der Europäischen Union (EU) betrachtet die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages mit "großer Sorge". In einem vom Parlament am 28. Mai angenommenen Antrag ( 15/3208) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen heißt es, in diesen Bereichen sowie beim Auslösemechanismus der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten drohten Rückschritte, die teilweise einen Rückfall hinter bereits bestehende Regelungen darstellten.
Die im Justiz- und Innenbereich sowie bei der Sozialpolitik im Rahmen der Regierungskonferenz vorgeschlagenen "Notbremsmechanismen" für den Europäischen Rat seien sowohl unter dem Gesichtspunkt der Transparenz als auch der Handlungsfähigkeit "fragwürdig". Der Europäische Rat würde zunehmend in die Rolle eines "Superlegislativrates" gedrückt.
Der Bundestag sprach sich auf Antrag von SPD und Bündnisgrünen dafür aus, der erweiterten EU ein solides Fundament für die Zukunft zu geben, indem die Europäische Verfassung verabschiedet wird. Laut Antrag begrüßt die Mehrheit der Parlamentarier, dass der Grundsatz der "doppelten Mehrheit" der Mitgliedstaaten sowie der Bevölkerung in der Regierungskonferenz nicht mehr in Frage stehe. Die vom Europäischen Konvent erarbeitete Formel, nach der eine "doppelte Mehrheit" die Mehrheit der Mitgliedstaaten darstellt, wenn sie mindestens drei Fünftel der Bevölkerung repräsentiert, komme dem Ziel einer verbesserten Handlungsfähigkeit der EU am nächsten. Durch Anhebung der Schwellenwerte dürfe es aber nicht zu Lösungen kommen, die den geltenden Regelungen des Vertrages von Nizza entsprechen oder diese sogar noch verschlechtern. rab