Unterrichtung
Wirtschaft und Arbeit. Die Deutsche Post AG hat eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, bestimmte Postdienstleistungen zu erbringen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 15/3186) mit, die der Bundestag am 27. Mai zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Darin erklärt das Unternehmen, freiwillig bestimmte Leistungen anzubieten - über die Dienstleistungen hinaus, zu denen sie nach dem Postgesetz verpflichtet ist (Universaldienst).
Die freiwillige Selbstverpflichtung umfasst zwölf Dienstleistungen. So werden Zusatzleistungen wie Einschreiben, Wert- und Nachnahmesendungen auch für Paketsendungen in den Universaldienst einbezogen. Wertsendungen werden bis zu einer Wertobergrenze von 25.000 Euro angeboten. Das bundesweite Angebot in mindestens 12.000 Postfilialen erstreckt sich auf alle Brief- und Paketbeförderungsleistungen. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern wird mindestens eine stationäre Posteinrichtung bereitgestellt. Weiterhin gewährleistet die Deutsche Post AG, dass in solchen Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern grundsätzlich eine stationäre Einrichtung in maximal zwei Kilometern Entfernung für die Kunden erreichbar ist. Die stationären Einrichtungen werden grundsätzlich durchgehend ganzjährig an sechs Werktagen geöffnet, wobei sich die Öffnungszeiten an der Nachfrage orientieren. Die Öffnungszeiten der Kleinstfilialen werden mindestens 50 Prozent über der tatsächlichen Kundennachfrage liegen. Die Deutsche Post AG stellt bei Veränderungen einer stationären Einrichtung drei Monate vor der geplanten Maßnahme "das Benehmen mit der zuständigen Gebietskörperschaft" her. Bei Änderungen im Briefkastennetz wird ebenfalls das Benehmen mit den Gemeinden mindestens sechs Wochen vorher hergestellt.
Ferner garantiert das Unternehmen bis zum Ablauf der Exklusivlizenz, dass bundesweit etwa 108.000 Briefkästen zur Verfügung stehen. Im Jahr 2007 wird diese Zahl unter Berücksichtigung der Nachfrage überprüft. Die Deutsche Post AG stellt ebenso sicher, dass die Briefkästen nicht vor der letzten angegebenen Leerungszeit geleert werden. Sie verpflichtet sich, der Regulierungsbehörde die notwendigen Informationen zu überlassen, damit diese die Einhaltung des Leistungsangebots überprüfen kann. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung stationärer Einrichtungen werden bis spätestens zum Jahresende 2004 umgesetzt, heißt es weiter. Alle anderen Verpflichtungen sollen sofort umgesetzt werden. Die Erklärung gilt bis Ende 2007. vom