Nachrichtendienste
Bundestagsnachrichten. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat seinen Bericht für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003 in Form einer Unterrichtung ( 15/3391) vorgelegt. Danach haben die Nachrichtendienste von ihren aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz resultierenden neuen Befugnissen (Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrt- und Telekommunikationsunternehmen sowie die Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers zur Ermittlung der Geräte und Kartennummern von Telefonen) im Berichtszeitraum in insgesamt 36 neuen Fällen Gebrauch gemacht. Im Einzelnen handle es sich um 16 Auskunftsersuchen gegenüber Banken und Finanzdienstleistern (gegenüber sieben Maßnahmen im letzten Berichtszeitraum), zwei Auskunftsersuchen gegenüber Luftfahrtunternehmen (1) und neun Auskunftsersuchen gegenüber Telekommunikationsunternehmen (17). Der IMSI-Catcher sei in ebenfalls neun Fällen (3) eingesetzt worden.
Der Unterrichtung zufolge hat sich die Gesamtzahl der Maßnahmen gegenüber dem letzten Berichtszeitraum damit von 28 auf 36 erhöht, was insbesondere auf den Anstieg der Bankenauskünfte und den verstärkten Einsatz des IMSI-Catchers zurückzuführen sei. Es zeige sich aber, dass die Dienste immer noch sehr restriktiv von den neuen Befugnissen Gebrauch machten, heißt es weiter. Zusammenfassend findet das PKGr erneut den Eindruck bestätigt, dass sich die Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung bewusst sind, ihre Tätigkeit gewissenhaft ausüben und die Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten.