Fernstraßen- und Schienenwegeausbau beschlossen
Verkehr und Bauwesen. Die Gesetze der Bundesregierung für den Fernstraßenausbau sowie den Bundesschienenwegeausbau ( 15/1657 und 15/1803 sowie 15/1656 und 15/1804) haben am 1. Juli die parlamentarische Hürde genommen. Beide Gesetze passierten den Bundestag in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP. Dabei folgten die Abgeordneten den Empfehlungen des Verkehrsausschusses ( 15/3382; 15/3412).
Einen Schwerpunkt des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge beim Ausbau der europäischen Verkehrswege zu einem grenzüberschreitenden Netzwerk gesetzt. 77,5 Milliarden Euro stehen für den Bundesfernstraßenbau zwischen 2001 und 2015 insgesamt bereit. Dabei seien Maßnahmen des Anti-Stau-Programms im vordringlichen Bedarf berücksichtigt worden. Ein besonderes Augenmerk habe man auch auf den verstärkten Bau von Ortsumgehungen gelegt, da zahlreiche Ortschaften bereits heute von starkem Durchgangsverkehr betroffen seien. So sind für Baden-Württemberg unter anderem die Ortsumgehungen Haslach, Freiburg/Ost, Behla, Döggingen, Hornberg und Grenzach in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Die Investitionen fließen der Bundesregierung zufolge insbesondere in den Ersatz und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Bis 2015 strebt sie für Autobahnen die Wiederherstellung der Qualitätsverhältnisse und des Substanzniveaus wie zu Beginn der 90er-Jahre an. Allein in Nordrhein-Westfalen haben achtzehn Streckenabschnitte der Autobahn 1 die höchste Dringlichkeitsstufe erhalten. In die Erneuerung der Schienenwege wird erstmals mehr Geld gesteckt, als in den Neu- und Ausbau. Insgesamt bemisst sich der Finanzrahmen für den Zeitraum 2001 bis 2015 für die Schiene auf 63,9 Milliarden Euro.
Auf Ablehnung stieß im Bundestag ein Entschließungsantrag der CDU/CSU ( 15/3478), in dem die Parlamentarier von der Regierung verlangten, die Verteilung der für die Straße und Schiene eingeplanten Mittel zu überdenken und auf die Kategorien "mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" und die Feststellung "eines hohen ökologischen Risikos" bei der Bedarfsplanung zu verzichten. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass die dem Bundesverkehrswegeplan zugrunde liegende Verkehrsprognose ebenso unrealistisch ist, wie die im Bundesverkehrswegeplan 2003 prognostizierte Verkehrsleistung für die Schiene.
Die FDP drängt in ihrem Antrag ( 15/3470), der am 1. Juli in den federführenden Ausschuss überwiesen wurde, auf Kurskorrekturen bei den Verkehrsinvestitionen. Für sie besteht eigenen Aussagen zufolge kein Zweifel daran, dass die Straße auf lange Sicht Verkehrsträger Nummer 1 bleiben wird und deshalb die Investitionen dafür wieder über das Niveau der Schiene angehoben werden sollten.