Für Beamte bei den Post-Aktiengesellschaften
Wirtschaft und Arbeit. Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 24. September den Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes ( 15/3404) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ( 15/3732). Ziel des Gesetzes ist es, das Dienstrecht der bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten flexibler zu gestalten.
Durch den Wegfall der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sollen Mittel frei werden, um die bei den drei Aktiengesellschaften üblichen Leis-tungsentgelte teilweise finanzieren zu können. Die Tarifvertragsparteien hatten sich in diesem Jahr bei der Deutschen Telekom darauf verständigt, die Wochenarbeitszeit der Arbeitnehmer und der Beamten von 38 auf 34 Stunden zu senken. Wesentlicher Bestandteil dieser Einigung war die Absicht, die Sonderzahlung an die Beamten zur Finanzierung dieser Arbeitszeitsenkung zu verwenden.
Bei der Deutschen Post ist die Umwandlung des Weihnachtsgeldes in eine leistungsbezogene Komponente vorgesehen. Der Wirtschaftsausschuss hatte einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen befürwortet, durch den unter anderem vermieden werden soll, dass der Anspruch auf das Weihnachtsgeld für die bei der Post und der Postbank beschäftigten Beamten entfällt, ohne dass eine entsprechende Ersatzregelung in Kraft tritt. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Beamten zu Tochter-, Enkel- oder Beteiligungsunternehmen der drei Aktiengesellschaften soll nun ausdrücklich der Betriebsrat beteiligt werden müssen.
Die CDU/CSU hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass die rund 150.000 Beamten sich vor zehn Jahren bei der Postreform darauf verlassen hätten, die beamtenrechtlichen Regelungen würden dauerhaft gelten. Jetzt gebe es eine Ungleichbehandlung zwischen den Beamten der Deutschen Post und der Deutschen Telekom, was die Sonderzahlungen angeht, sowie den dort beschäftigten Beamten und den übrigen Bundesbeamten. Die FDP beanstandete, dass sich die Koalition angesichts eines schwierigen verfassungsrechtlichen Problems nicht gesprächsbereit gezeigt habe. Die Post-Beamten dürften nicht schlechter gestellt werden als die Beamten im Bundesdienst.
Dagegen nannte die SPD das Gesetz "dringend erforderlich". Zehn Jahre nach der Postreform hätten die drei Unternehmen unterschiedliche Entwicklungen als Folge der Privatisierung und Liberalisierung durchgemacht. Trotz der Abschaffung der Sonderzahlungen bleibe das Geld für die Beamten gesichert, weil es ihnen in anderer Form zufließe.
Bündnis 90/Die Grünen sprachen von einem "guten Ausgleich zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Beamtenrecht". Es gehe darum, dass sich die Unternehmen am Markt behaupten können. Die Koalition habe viele kritische Einwände bereits berücksichtigt. Die Opposition torpediere mit ihrer Ablehnung den Beschäftigungspakt bei der Deutschen Telekom, mit dem 10.000 Arbeitsplätze auf Dauer gesichert würden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum es einzelnen Beamten möglich sein sollte, dieselbe Tätigkeit zu denselben Bedingungen abzulehnen, nur weil sich die Unternehmensform geändert habe. vom