Nukleare Sicherheit
Umwelt. Obwohl die Bundesrepublik das internationale Übereinkommen über nukleare Sicherheit erfülle, bestehe für die Zukunft Handlungsbedarf, um das geforderte Sicherheitsniveau der Kernkraftwerke während der Restlaufzeiten aufrecht zu erhalten. Dies stellt die Bundesregierung in ihrem Bericht für die dritte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im April 2005 ( 15/3650) fest.
Es gelte vor allem, den seit längerem bekannten Herausforderungen wie Alterung der Kernkraftwerke, Liberalisierung der Strommärkte und die Gefahr einer geringeren sicherheitstechnischen Kompetenz in einem "auslaufenden Technikbereich" wirksam zu begegnen. Derzeit sind den Angaben zufolge an 13 Standorten 18 Kernkraftwerksblöcke mit insgesamt 21.693 Megawatt Leistung in Betrieb. Zusammenfassend stellt die Regierung fest, dass die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb der Kernkraftwerke für deren noch verbleibende Nutzung bis zum Auslaufen der Kernenergienutzung in Deutschland gegeben sind.
Als künftige Aktivitäten der Atomaufsicht des Bundes nennt die Regierung unter anderem die Einführung eines Sicherheitsmanagementsys-tems bei den deutschen Kernkraftwerken. Die Betreiber sollen der Aufsichtsbehörde sofort Erkenntnisse darüber mitteilen müssen, dass die Beherrschung eines Störfalls in Frage gestellt ist. Sie sollen ferner verpflichtet werden, den Anlagenbetrieb vorübergehend einzustellen, wenn nicht kurzfristig nachgewiesen werden kann, dass ein Störfall beherrscht wird. Schließlich sollen die Betreiber auch einen Arbeitsplan zur Untersuchungen und Nachrüstungen vorlegen müssen. vom