Bundesministerium der Justiz
Haushalt. Dem Bundesministerium der Justiz stehen im nächsten Jahr 338,59 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird sein Etat im Vergleich zu diesem Haushaltsjahr mit 340,12 Millionen Euro um mehr als 1,52 Millionen Euro gekürzt. Der im Regierungsentwurf eingeplante Ausgabenansatz von rund 338,65 Millionen Euro wurde unwesentlich gekürzt. Die Personalausgaben bilden auch im kommenden Jahr den Hauptanteil des Gesamtetats. Dafür bewilligte der Bundestag etwa 236,04 Millionen Euro. Es folgen die Verwaltungsausgaben mit 73,03 Millionen Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse erhält das Justizministerium 22,22 Millionen Euro und für Investitionen 10,3 Millionen Euro. Im Etat sind Einnahmen in Höhe von 322,04 Millionen Euro eingeplant. Damit steigt der Einzeltitel um fast 9,98 Millionen Euro.
Bei den parlamentarischen Beratungen wurde der Beitrag zu den laufenden Kosten des internationalen Seegerichtshofs von ursprünglich 1,2 Millionen Euro auf 845.000 Euro gekürzt. Weitgehend unverändert gegenüber der Regierungsvorlage blieben die Etats der folgenden Bundeseinrichtungen: Dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen 28,33 Millionen Euro zur Verfügung. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kann unverändert 48,74 Millionen Euro ausgeben. Das Bundesverwaltungsgericht (Berlin) erhält wieder 14,44 Millionen Euro. Ebenso blieb im Bundestag der Ansatz für den Bundesfinanzhof mit 13,07 Millionen Euro konstant. Das Bundespatentamt (München) kann ohne Abstriche Ausgaben in Höhe von 16,54 Millionen Euro einplanen. Dem Deutschen Patent- und Markenamt (München) stehen im Gegensatz zum Regierungsentwurf zusätzlich 155.000 Euro für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Verfügung. bob