Bundesrechnungshof
Haushalt. Die Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung entwickeln nach Auffassung des Bundesrechnungshofes eine "besorgniserregende Dynamik". Wie aus den Bemerkungen der Rechnungsprüfer zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Jahresrechnung des Bundes im Jahr 2003 ( 15/4200) hervorgeht, hat sich der Anteil der Rentenausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts von rund 14 Prozent im Jahr 1992 auf über 30 Prozent in diesem Jahr erhöht. Nach dem Finanzplan würden im Jahr 2008 Leistungen an die Rentenkasse von fast 81 Milliarden Euro fällig.
Der Bundeshaushalt bleibe damit auf absehbare Zeit von den Rentenfinanzen und den damit verbundenen Leistungen des Bundes abhängig. Verschärft werde die Problematik durch die Belastungen aus den übrigen Alterssicherungssystemen der Bundesverwaltung, der ehemaligen Sondervermögen von Bahn und Post sowie der Landwirtschaft. Allein in diesem Jahr würden die Ausgaben für die Alterssicherung mit rund 98 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes verschlingen.
Auf Sozialausgaben und Zinsen zusammen entfallen in diesem Haushaltsjahr den Rechnungsprüfern zufolge etwa 62 Prozent der gesamten Ausgaben des Bundeshaushalts und rund 86 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes. Der Anteil der für Investitionen verwendeten Mittel sei rückläufig. Weniger als zehn Prozent der Ausgaben und nur noch rund 13 Prozent der Einnahmen flössen in Investitionen.
Während die Belastungen auf der Ausgabenseite anstiegen, verzeichne der Haushalt 2004 zum vierten Mal hintereinander geringere Steuereinnahmen als im jeweiligen Vorjahr. Für 2005 bis 2007 sei mit rund 32 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen für den Bund zu rechnen. Die ungünstige Entwicklung beruhe im Wesentlichen auf einigen Steuerabzügen, die der Bund vor allem beim Familienleistungsausgleich (Kindergeld), für die Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie zum vertikalen Finanzausgleich (Bundesergänzungszuweisungen) zu verkraften hatte. Die meisten seiner steuerlichen Zuweisungen im vertikalen Finanzausgleich leiste der Bund als Aufbauhilfen für die neuen Länder und Berlin. Allerdings zeige sich, dass die Länder diese Zuweisungen nicht oder nur teilweise für Investitionen eingesetzt hätten. Daher sollten die neuen Länder und Berlin in den nächsten Jahren die "zweckgerichtete Verwendung" der Zuweisungen gewährleisten, mahnen die Rechnungsprüfer.
Die fehlenden Steuereinnahmen sind dem Rechnungshof zufolge seit Mitte der 90er-Jahre durch Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen ersetzt worden. Diese Privatisierungserlöse hätten seither deutlich zur Haushaltsfinanzierung beigetragen. Im nächsten Jahr seien rund 80 Milliarden Euro des Bundesvermögens entweder verkauft oder bereits zur Haushaltsfinanzierung eingesetzt. Laut Rechnungshof wäre es richtiger gewesen, Privatisierungseinnahmen für die Schuldentilgung zu verwenden. Die Beteiligungen des Bundes an den Post-Nachfolgeunternehmen würden spätestens 2006 weitgehend verkauft sein. Die Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Bundespost in dreistelliger Milliardenhöhe müsse der Bund dagegen noch jahrzehntelang finanzieren.
Da die dafür vorgesehenen Einnahmen aus den Beteiligungsverkäufen aufgebraucht sind, müssten die Pensionslasten dann aus den übrigen Einnahmen oder einer höheren Nettokreditaufnahme abgedeckt werden. Die Gesamtverschuldung des Bundes beziffern die Rechnungsprüfer auf rund 819 Milliarden Euro Ende 2003 und damit um rund 40 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Der Preis dafür sei die wachsende Belastung des Bundesetats mit Zinsausgaben. In wenigen Jahren werde die Zinslast doppelt so hoch sein wie die Summe der Investitionen. "Eine Umkehr aus dieser finanzwirtschaftlichen Sackgasse wird zunehmend schwieriger", so das Urteil des Bundesrechnungshofs. vom