Verordnung
Umwelt. Mit einer Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf "Deponien über Tage" ( 15/4238) macht die Bundesregierung von Verordnungsermächtigungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Gebrauch und regelt die Verwertung auf Deponien abschließend. Ziel der Verordnung ist es, eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auf oberirdischen Deponien für den Deponiebetreiber zu ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass die Vorgaben der Abfalllagerungs- und Deponieverordnung und die so genannte Scheinverwertung unterlaufen werden. Auch rechtlich soll die Verordnung zu einer Harmonisierung beitragen, damit es beim Vollzug durch die Länder durch unterschiedliche Vorgaben für die Anwendung bei der Abfallverwertung auf Deponien nicht zu Brüchen kommt, heißt es in der Vorlage.
Die Regierung erklärt, trotz des Zwecks der Deponien als Beseitigungsanlagen sei eine Verwertung von Abfällen darauf nicht ausgeschlossen. Die Deponie als Bauwerk erfordere einige Baumaßnahmen für die Errichtung, den Betrieb, Stilllegung und Nachsorge, die nicht nur mit Primärbaustoffen vorgenommen werden, sondern auch mit geeigneten Abfällen möglich sind. Damit sei die stoffliche Verwertung von Abfällen auf einer Deponie dann gegeben, wenn der Hauptzweck in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung möglicher Schadstoffe liegt. wol