Umschulung in Gesundheitsberufen
In einigen Gesundheitsfachberufen der Alten- und Krankenpflege oder der Logopädie kann die Umschulungsdauer wegen europarechtlicher und nationaler Vorgaben nicht auf zwei Jahre verkürzt werden, heißt es in beiden Initiativen. Umschulungen, die Anfang 2005 beginnen, könnten zwar weiter von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, aber nur zwei Jahre lang. Im dritten Lehrjahr wären die Länder gefordert. Diese hätten aber noch keine "geeigneten Finanzierungsstrukturen" aufgebaut und seien nun am Zug, "ihrer Pflicht zur Bereitstellung der Kofinanzierung bis Ende des nächsten Jahres nachzukommen", sagt die CDU/CSU. Man könne nicht fordern, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken, aber der Arbeitsverwaltung Aufgaben aufbürden, die eigentlich in andere Zuständigkeiten fielen. Finanzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern dürften nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Falls die Finanzierung durch Dritte vor Ablauf der bisherigen Regelung nicht gesichert werde, sei davon auszugehen, dass sich wegen der nicht unerheblichen Kosten weniger Schüler die Ausbildung leisten könnten. Dies hätte laut Union Auswirkungen auf die Finanzierung und damit auf die Existenz der ausbildenden Schulen und auf die Versorgung mit Arbeitskräften in den Berufsgruppen.
Der Bundesrat teilt die Analyse der Union und will die bis Jahresende befristete Ausnahmeregelung im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches um ein Jahr verlängern, um das Umschulungsprogramm fortzusetzen und den Bedarf an Pflegefachkräften zu decken. Die Länder plädieren dafür, bei der Bundesagentur für Arbeit das langjährige Fördervolumen wieder herzustellen. Der Länderhaushalt lasse es nicht zu, die Mittel für die Schulkosten zu erhöhen. In der Altenpflege seien 2002/03 bundesweit rund 58 Prozent aller Ausbildungen als Weiterbildungen gefördert worden.
Die Regierung lehnt den Bundesratsentwurf in ihrer Stellungnahme ab. Seit 1998 sei festgelegt, die Dauer geförderter Weiterbildungen im Vergleich zur Erstausbildung um mindestens ein Drittel zu verkürzen. Falls dies aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen sei, könnten bis zu zwei Drittel der Weiterbildung gefördert werden, wenn bei Umschulungsbeginn die Finanzierung der Gesamtdauer sicher sei. Die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres hänge maßgeblich davon ob, ob die Länder ihrer Zahlungsverpflichtung nachkämen.