Kauf- und Mietverträge
Verkehr und Bauwesen. Ein von der Europäischen Union (EU) vorgesehener Energiepass, der bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden und Wohnungen vorgelegt werden muss, soll nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion lediglich der Information dienen und nicht juristischer Bestandteil des notariellen Kauf- oder Mietvertrags werden. Dies fordert die Unionsfraktion in einem Antrag ( 15/4506).
Es dürften vom Energieausweis keine Rechtswirkungen ausgehen. Ferner sollte die in einer EU-Richtlinie vorgesehene Empfehlung für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz nicht Bestandteil des Energieausweises sein und ausschließlich der Beratung des Gebäudeeigentümers dienen, betont die Union.
In Deutschland sind Angaben der Fraktion zufolge - neben öffentlichen und gewerblichen Liegenschaften - mehr als 17 Millionen Wohngebäude betroffen, davon allein mehr als 14 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser. Ziel der Richtlinie sei es vor allem, mehr Transparenz für Wohnungen und Gebäude zu schaffen. Damit verbunden sei die Hoffnung, mehr Innovationen und Investitionen im Gebäudebestand zur Kohlendioxid-Minderung zu unterstützen.
Die Fraktion fordert von der Regierung unter anderem, sie solle vor einer Entscheidung über die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie einen Bericht über die Ergebnisse des Feldversuchs der Deutschen Energie-Agentur zur Entwicklung und Erprobung des Energiepasses vorlegen. Darzustellen sei zudem, ob und welches Fachpersonal für die Ausstellung des Energieausweises in Deutschland bei der geplanten Einführung zur Verfügung stehe.
Die Union fordert die Regierung ebenso auf, in Vorbereitung auf die Haushaltsberatung 2006 eine Bewertung des Gebäudesanierungsprogramms zur Kohlendioxid-Minderung einschließlich des Programms "Niedrigenergiehaus im Bestand" vorzunehmen. Die Regierung solle darüber dem Bundestag bis September 2005 berichten.