Düngeverordnung
Verbraucherschutz. Bei der weiteren Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie befürchtet die FDP einen deutschen Alleingang zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit von Landwirtschaft und Gartenbau. Die Liberalen erklären in ihrem Antrag ( 15/4432), die Bundesregierung solle Spielräume der EU-Richtlinie im Interesse der Landwirtschaft nutzen, aber nicht über die von der EU geforderten Regelungen hinausgehen.
Die Richtlinie schreibe den Schutz von Gewässern in besonders sensiblen Gebieten vor. Bei der Umsetzung durch die 1996 in Kraft getretenen Düngeverordnung ist die Bundesregierung aus Sicht der Fraktion über die EU-Nitratrichtlinie hinausgegangen. So gelte die Verordnung flächendeckend und nicht nur für besonders sensible Gebiete. Für Landwirtschaft und Gartenbau in Deutschland gebe es damit flächendeckend strenge Anforderungen zum Gewässerschutz.
Die FDP greift mit ihrer Ablehnung zur Novellierung der Düngeverordnung einen Entschließungsantrag des Bundesrates auf. So halten die Länder die Regelungsdichte der durch die Bundesregierung jüngst vorgelegten Verordnung für "in der Praxis nicht mehr beherrschbar". Die Regierung solle sich nur auf sich unmittelbar aus der EU-Nitratrichtlinie ergebende umsetzungsrelevante Tatbestände konzentrieren, hatte die Länderkammer gefordert.