Emissionshandel
Umwelt. Die Bundesregierung soll eine EU-Richtlinie zum Zertifikathandel mit Treibhausgasemissionen umsetzen, damit Gutschriften schon in der ersten Periode des Emissionshandels genutzt werden können. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/4389). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll sich die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht an den europäischen Vorgaben orientieren und nicht darüber hinausgehen, um einen Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft zu vermeiden. Gefordert wird außerdem, ein langfristig verlässliches Regelwerk zur Verfügung zu stellen, um mit möglichst großer Planungssicherheit auch Aspekte abzudecken, die in der zweiten Handelsperiode relevant werden. In der Erläuterung heißt es, die Richtlinie verknüpfe den zum 1. Januar 2005 europaweit beginnenden Emissionshandel mit den internationalen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, dem "Clean Development Mechanism" (CDM), der die Gutschrift von Zertifikaten zur Emissionsverringerung in Entwicklungsländern vorsieht, und der "Joint Implementation" (JI), der gemeinsamen Einrichtung von Emissionsminderungsprojekten.
Den Klima-Mechanismen liege der Gedanke zugrunde, dass es für das Weltklima unerheblich sei, in welchem Land, in welcher Region oder auf welchem Kontinent der Treibhausgasausstoß verringert wird. Es sei sinnvoll, dort zu reduzieren, wo dies wirtschaftlich am günstigsten ist. Danach werde es durch die JI ermöglicht, in bestimmten Industriestaaten zu investieren und dafür Zertifikate gutgeschrieben zu bekommen.
Verzögerung bei den Zuteilungen der Emissionsberechtigungen um mehrere Wochen thematisiert die CDU/CSU in einer Großen Anfrage ( 15/4461). Die EU habe mit der Emissionshandelsrichtlinie den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2003 Zeit gegeben, diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und die Bundesregierung habe zur Erfüllung dieser Pflicht das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG), die Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV) und weitere Rechtvorschriften erlassen. Entsprechend habe vom 31. August bis zum 20. September das Antragsverfahren zur Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach Maßgabe des TEHG stattgefunden. Nach der EU-Emissions- und Handelsrichtlinie hätten Entscheidungen über die Zuteilung von Berechtigungen für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 bis Ende September 2004 gefällt werden müssen, erklärt die Union.
Aufgrund des späten Inkrafttretens des ZuG sei aber die im TEHG vorgesehene Frist für die Zuteilung der Emissionsberechtigung auf die Zeit vom 21. September bis 1. November verschoben worden. Nach Mitteilung der deutschen Emissionshandelsstelle wurden die Entscheidungen über die Anträge in der gewünschten elektronischen Form sogar erst deutlich nach dem 1. November 2004 getroffen. Die Bundesregierung soll darlegen, wie sich der verspätete Bescheid über die Zuteilungsanträge für Unternehmen mit den Bedürfnissen nach Planungs- und Rechtssicherheit für die vom Emissionshandel betroffenen Anlagenbetreiber vereinbaren lässt.
Von Interesse sind dabei mögliche Schwierigkeiten mit der benutzten Software sowie bei der Abstimmung zwischen Bundesumweltminister und den Softwareherstellern. Gefragt wird, wie viele Unternehmen eine Zuteilung nach Anlagenteilen beantragt haben und welche Zahl der gestellten Anträge nachbesserungsbedürftig waren. Dargelegt werden soll auch, wie mit Anträgen verfahren wurde, die auf postalischem Weg eingereicht wurden, wie eine abweichende Beantragung im Rahmen der Verwaltungspraxis behandelt wurde, wie viele Anlagenbetreiber mit ihren Anträgen erfolgreich waren und wie viele Emissionsberechtigungen insgesamt erteilt wurden.