Mehrheit für Vertagung
Recht. Der Rechtsausschuss hat am 19. Januar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP Initiativen der CDU/CSU ( 15/2159, 15/4136) zum so genannten genetischen Fingerabdruck bei der Verfolgung von Verbrechern auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Zunächst, so die Mehrheit im Ausschuss, gelte es, die Vorlagen grundlegend zu überarbeiten und das Ergebnis der für April geplanten Justizministerkonferenz abzuwarten.
Es bedürfe einer "klaren Gesetzesgrundlage", so die Koalition und die Liberalen. Die Initiativen der Union reichten dafür nicht aus.
Man könne die Angelegenheit nicht im gegenwärtig herrschenden "Moshammer-Fieber" über die Bühne bringen. Im Fall des ermordeten Münchner Bürgers Rudolph Moshammer war es der Polizei binnen kurzem gelungen, über einen genetischen Fingerabdruck den Täter ausfindig zu machen und zu verhaften. Die Bündnisgrünen warfen der CDU/CSU darüber hinaus vor, sie wolle das "rechtsstaatliche Fundament zum Einsturz bringen".
Die Union machte deutlich, der Begriff "Moshammer-Fieber" sei unzulässig. Beide Vorlagen seien lange vor dem Mord vorgelegt worden; die eine datiere sogar vom Dezember 2003.
Die CDU/CSU hatte seinerzeit eine konsequente Nutzung des genetischen Fingerabdrucks für eine wirksame Verbrechensbekämpfung angeregt und sich auf Forderungen von Praktikern aus Polizei und Justiz bezogen. Man nehme mittlerweile "mit Genugtuung" zur Kenntnis, dass es in der SPD Bewegung gebe, bis hin zu Bundesinnenminister Otto Schily. Die DNA-Analysen müssten genau so Bestandteil jeder erkennungsdienstlichen Behandlung werden wie der herkömmliche Fingerabdruck, so die CDU/CSU.