Vereinte Nationen
Auswärtiges. Die Erweiterung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird eine Balance zwischen neuen ständigen und zusätzlichen nichtständigen Sitzen für die großen Regionen der Welt und solchen für besonders wichtige Vertreter der industrialisierten Staaten finden müssen. So könnte ein modernisierter Sicherheitsrat künftig insgesamt zehn ständige und 14 nichtständige Sitze umfassen. Dies macht die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen deutlich, den sie dem Bundestag als Unterrichtung ( 15/4481) zugeleitet hat.
Die Regierung unterstreicht, seit 1945 seien "grundlegende Veränderungen" im internationalen System eingetreten. Dazu gehörten die gewandelte Rolle der Staaten der südlichen Hemisphäre, aber auch der gegenüber 1945 völlig veränderte Stellenwert Deutschlands und Japans in der internationalen Politik. Sie betont, die Entscheidungen des Sicherheitsrats würden aber nur dann akzeptiert, wenn dessen Zusammensetzung als repräsentativ anerkannt werde.
Die Regierung führt des Weiteren aus, im Unterschied zu NATO, EU und OSZE seien die afrikanischen Regionalorganisationen wie die Afrikanische Union finanziell und organisatorisch noch nicht stark genug, um die Vereinten Nationen vergleichbar zu entlasten. Daher werde Afrika auf absehbare Zeit die wichtigste Region für UN-geführte Friedensmissionen bleiben. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, widme der Sicherheitsrat nach wie vor rund zwei Drittel seiner Arbeitszeit den lokalen und regionalen Krisen in Afrika. Rund 90 Prozent der UN-Blauhelme seien auf dem Kontinent stationiert. Es seien die afrikanischen Krisen, die dazu führen könnten, dass die Gesamtzahl der dort eingesetzten UN-Truppen Ende 2004 vermutlich wieder den historischen Höchststand von 1994/95, nämlich rund 70.000 Mann, erreiche. Die wichtigsten Empfehlungen des so genannten Brahimi-Berichts zu UN-Friedensmissionen würden dem Bericht zufolge bereits angewandt. Dies schließe eine "robuste Mandatierung" ein. Es bedeute, dass vom Grundsatz des "klassischen" Peacekeeping, Gewaltanwendung nur zur Selbstverteidigung der Blauhelme zuzulassen, Ausnahmen zugunsten des Schutzes der Zivilbevölkerung gemacht werden.