Neuregelung für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer
Inneres. In einem Sachstandsbericht hat die Bundesregierung die Neuregelungen für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer in Deutschland gegenüber dem Innenausschuss am 19. Januar erläutert. Danach soll auch in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden die Integrationsfähigkeit der Antragsteller stärker im Mittelpunkt stehen.
Bei der letzten Innenministerkonferenz der Länder und des Bundes im Dezember 2004 sei angesprochen worden, dass es keine dauerhafte Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch geben solle. Auch müsse die Beherrschung der deutschen Sprache und die Aufnahme von Antragstellern in jüdische Gemeinden stärker berücksichtigt werden.
2004 seien rund 11.000 Personen jüdischer Herkunft zugewandert, von den Bundesländern gebe es für weitere 24.000 Antragsteller eine Zusage. Darüber hinaus hätten 26.000 Personen einen Antrag gestellt. Die Bundesregierung erwarte nun einen Vorschlag der Innenministerkonferenz zum weiteren Vorgehen.
Der Vertreter des Innenministeriums machte deutlich, dass auch außerhalb der künftigen Zuwanderungsgesetzgebung eine Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Gruppen möglich sein werde. Dafür sei eine neue Anordnung erforderlich. Gleichzeitig wurde auf eine Strukturveränderung hingewiesen. So gebe es mehr ältere Antragsteller, von denen viele nicht mehr im Arbeitsalter seien.