Verpackungsverordnung geändert
Umwelt. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Union und gegen das Votum der FDP hat der Bundestag am 20. Januar die dritte Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verpackungsverordnung ( 15/4642) angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses ( 15/4674) vom Vortag an. Danach wird künftig grundsätzlich ein "Dosenpfand" auf alle "ökologisch nicht vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen" erhoben. In die neue Fassung der bereits Ende 2004 vom Parlament verabschiedeten Verordnung ( 15/4107) sind nun vom Bundesrat beschlossene Änderungen aufgenommen worden. Die bestehende Koppelung des Inkrafttretens der Pfandpflicht mit dem Unterschreiten einer bestimmten Mehrwegquote wird aufgehoben.
Für alle erfassten Getränkeverpackungen wird unabhängig von ihrem Volumen ein einheitliches Pfand von 25 Cent festgelegt und die Pfandpflicht auf Verpackungen mit einem Volumen von einem Zehntelliter bis zu drei Litern beschränkt. Die Pfandpflicht wird begrenzt auf Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure, weil der Aufwand eines Rück-nahme- und Pfandsystems nur bei ausreichend hohem Marktanteil zu rechtfertigen sei, heißt es. Ausgenommen bleiben daher Frucht- und Gemüsesäfte und -nektare, Wein, Spirituosen, Milch und diätetische Getränke. Ausgenommen bleiben auch ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen wie den PE-Schlauchbeutel, den Getränkekarton und den Standbodenbeutel. Die jetzige Mehrwegquotenregelung wird durch eine direkte Pfandpflicht ersetzt. Der Verbraucher kann pfandpflichtige Einwegverpackungen überall dort abgeben, wo solche Verpackungen verkauft werden. Für diese Regelungen wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr beschlossen, damit sich die Wirtschaft darauf einstellen kann.
Im Umweltausschuss hatten die Koalitionsfraktionen die jetzt gefundene Lösung begrüßt. Die FDP hatte einen Änderungsantrag eingebracht, der darauf abzielte, die so genannten Hersteller- oder Abfüllerinsellösungen für Systeme beizubehalten, bei denen zum Beispiel Einwegflaschen in Mehrwegkästen verkauft und zurückgenommen werden. Außer der FDP unterstützte nur die Unionsfraktion diese Initiative. Die rechtliche Tauglichkeit des deutschen Rücknahmesys-tems sei nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor ungeklärt. Der Gerichtshof habe das Fehlen eines einheitlichen Rücknahmesystems bemängelt, betonten die Liberalen.