Arbeitnehmer-Mitbestimmung
Wirtschaft und Arbeit. Der Wirtschaftsausschuss hat am 19. Januar einen Antrag der FDP ( 15/4038) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Darin hatten die Liberalen unter anderem verlangt, die paritätische Arbeitnehmermitbestimmung abzuschaffen. Nach dem Willen der Liberalen sollte auch zur Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten in Konzernen mit mehr als 2000 Beschäftigten zurückgekehrt werden. Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen und die Union würdigten einige der FDP-Vorschläge. Andere, wie die Forderungen zur Mitbestimmung, stießen dagegen auf Ablehnung. Die SPD akzeptierte, die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person zu begrenzen und frühere Vorstandsvorsitzende erst nach Ablauf von drei Jahren zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Dafür wandte sie sich gegen die Streichung des Gewerkschaftsprivilegs, wonach Gewerkschaftsvertreter Anspruch auf Vertretung im Aufsichtsrat haben. Eine Begrenzung der Größe des Aufsichtsrats auf zwölf Mandate lehnte die SPD ab, da bei großen Unternehmen auch Aufgaben verteilt werden müssten. Für die Bündnisgrünen hat sich die Verantwortung der Belegschaft für den Betrieb bewährt. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person sollte auch nach ihrer Meinung fünf nicht überschreiten. Was die Offenlegung von Vorstandsgehältern angeht, plädierten sie für eine gesetzliche Regelung, während die FDP einen Beschluss der Aktionärshauptversammlung vorziehen würde. Die Union forderte, das "Kind nicht mit dem Bade auszuschütten". Die Mitbestimmung sei aus der sozialen Marktwirtschaft entstanden. Erforderlich sei eine differenzierte Bestandsaufnahme, um zu sehen, wo hinderliche Funktionsstrukturen entstanden sind.