Bürokratieabbau
Wirtschaft und Arbeit. Gegen das Votum der FDP hat der Bundestag am 20. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen ( 15/4231) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 15/4673). Die beschlossenen Entlastungen gehen auf ein Projekt "Innovationsregionen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch Bürokratieabbau und Deregulierung" des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bertelsmann-Stiftung zurück. Damals waren in Bremen, in Ostwestfalen-Lippe und in Westmecklenburg mehr als 30 Vorschläge zum Bürokratieabbau erprobt worden. Dabei handelt es sich um die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, um erleichterte Gerichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private Erzeuger, reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler und Bauträger sowie um das Gaststättenrecht. Künftig muss die Ausgabe alkoholfreier Getränke und Speisen (gegen Bezahlung) im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Nebenbetrieb nicht mehr genehmigt werden.