Unterstützung der Bundesregierung für Reformen gefordert
Auswärtiges. "Die Ukraine ist ein in jeder Hinsicht europäisches Land." Diese Feststellung trifft die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/5021). Sie erklärt des Weiteren, für den langfristigen und schwierigen Prozess der Reformen brauche die Ukraine jede mögliche Unterstützung der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten liege und die die Ukraine selber wünscht. Das "große und wichtige" Nachbarland der EU berge enorme Entwicklungschancen.
Es sei im europäischen Interesse, dass die Reformen in Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft entschieden vorangetrieben werden und die Ukraine als "prosperierender und verlässlicher Partner" in Europa agiere. Die Bundesregierung solle "aktiv für eine immer engere Partnerschaft der EU mit der Ukraine" eintreten, erklärt die Union.
Der von der EU aufgezeigte Weg für die Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Ukraine sollte über den Aktionsplan vom Februar, die Zuerkennung des Status einer Marktwirtschaft, die Unterstützung einer Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation und die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens hinaus dem osteuropäischen Land eine "klare europäische Perspektive" geben.
Ferner soll die Regierung dafür eintreten, dass sich die Ukraine den Positionen der EU bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik anschließen könne. Beim Krisenmanagement soll mit Blick auf die gemeinsamen Nachbarn eine "engere und abgestimmte Kooperation" erreicht werden. Die Ukraine müsse besondere Unterstützung bei der Herstellung von Rechtsstaatlichkeit und bei der Angleichung an die EU-Regelungen in den Bereichen Justiz und Inneres erhalten.
Die Bundesregierung müsse in diesem Zusammenhang der Ukraine eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Grenzsicherung und -kontrolle anbieten. Sie solle sich in der EU dafür einsetzen, dass die Ukraine bei der Rückübernahme illegaler Grenzgänger unterstützt wird. Die Regierung wird zudem von den Unionsabgeordneten aufgefordert, dem Bundestag über ihre Maßnahmen und Erfolge regelmäßig Bericht zu erstatten.