Hochschulforschung mit Drittmitteln
Bildung und Forschung. Die CDU/CSU strebt eine Änderung der Patentverwertung der Hochschulen in Zusammenhang mit der Drittmittelforschung an. Dazu hat sie einen Antrag ( 15/5023) vorgelegt. Zur Begründung führt sie an, durch die Abschaffung des so genannten Hochschullehrerprivilegs 2002 entstünden "erhebliche Behinderungen" vor allem bei kostenintensiven Vorhaben, die in Zusammenarbeit - vor allem finanzieller Art - mit der Industrie zustande kommen. Nach der neuen Rechtslage dürften Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Angestellte an Hochschulen nicht mehr frei über ihre Erfindungen verfügen, sondern seien verpflichtet, diese der Hochschule als ihrer Arbeitgeberin zu melden, so die Union. Die Verwertung von Forschungsergebnissen erfolge jetzt in Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und so genannten Patent- und Verwertungsagenturen (PVA). Die nach einer Übergangsfrist erforderliche Einbeziehung der Hochschule und der für sie tätigen PVA im vertraglichen Verhältnis mit industriellen Auftraggebern oder Kooperationspartnern habe die Vertragsgestaltung erschwert und zu erheblich verlängerten Verfahren geführt. Die Folge sei eine Verunsicherung der Industrie, auf deren Beteiligung die Hochschulen aber angewiesen seien. Die Union fordert nun die Bundesregierung auf, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Hochschulen bei der Auftragsforschung ihre Rechte an den Forschungsergebnissen vorab an den Drittmittelgeber abtreten können. Auch sei ein Bericht über Wirtschaftlichkeit und Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, PVA und Drittmittelgebern vorzulegen.