Union will "soziale Kapitalpartnerschaft"
Die Regierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Mitarbeiterbeteiligung in die steuerlich geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Mittelfristiges Ziel sollte dabei sein, die verschiedenen Förderregelungen (Riester-Rente, Rürup-Rente) und zur Kapitalbildung weitgehend zu vereinheitlichen. Schließlich sollte das fünfte Vermögensbildungsgesetz durch eine stärkere Förderung langfristiger Produktivkapitalbeteiligungen, durch eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen sowie durch eine höhere Vermögensbildungsförderung in den neuen Ländern bis mindestens 2010 weiterentwickelt werden. Ebenso verlangt die Fraktion bessere Rahmenbedingungen für Betriebsübernahmen durch die Belegschaft.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag unter anderem, die Vereinbarung von Mitarbeiterbeteiligungen könne ein fairer Ausgleich für Lohnzurückhaltung oder für die Bereitschaft, länger zu arbeiten, sein. Auch könne durch Mitarbeiterbeteiligungen die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt werden.
Das Eigentum in Deutschland sei ungleichmäßig verteilt, betonen die Abgeordneten unter Berufung auf den zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gerade weil die Antwort darauf nicht in mehr Umverteilung bestehen könne, müssten die Anreize für die Vermögensbildung und für die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital verbessert werden.