Vorstoß der Koalition
Finanzen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der öffentlichen Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbeziehen. Dazu haben sie einen Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ( 15/5444) vorgelegt. Die Fraktionen verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz in öffentlichen Spielbanken unzulässig ist, wenn gleichzeitig gleichartige Umsätze außerhalb dieser Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Die Richter hätten eine Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes gesehen, wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger Glückspielumsätze an die Identität des Veranstalters oder Betreibers der Spiele und Geräte angeknüpft wird. Die Fraktionen erhoffen sich Mehreinnahmen von 12 Millionen Euro in diesem Jahr, davon 6 Millionen Euro für den Bund. SPD und Bündnisgrüne weisen darauf hin, dass durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht den Spielbankbetreibern zusätzliche Kosten durch Umstellung der Abrechnungssysteme durch die Steuerlast selbst entstehen. Sie könnten diese Kosten aber durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher, etwa bei Serviceleistungen, mindern. Zudem schlagen die Abgeordneten eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder zusätzlichen Gewinnabschöpfungen vor, die den Ländern zustehen.