Armutsbekämpfung
Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung soll das von den Vereinten Nationen ausgerufene internationale Jahr der Mikrofinanzierung nutzen, um die Anstrengungen zum Ausbau eines funktionierenden Finanzdienstleistungssektors für ärmere Bevölkerungsschichten zu verstärken. Dies soll unter anderem im Rahmen der bilateralen deutschen und der europäischen Zusammenarbeit geschehen. Die CDU/CDU-Fraktion hat dazu einen Antrag ( 15/5455) vorgelegt.
Mit dem Instrument der Mikrofinanzierung sollen arme und ärmste Menschen in den Entwicklungsländern Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen können. Gemeint sind Kredite, sichere Spareinlagen und Versicherungen, um etwa Einkommen schaffende Maßnahmen, Wohnraum oder eine bessere Schulbildung bezahlen zu können. Mikrofinanzierung sei der Schlüssel zum Aufbau kleingewerblicher und mittelständische Strukturen in vielen Ländern der Welt, betont die Unionsfraktion.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, unter anderem den Aufbau von Spar- und Kleinkreditgruppen, die noch unterhalb der Schwelle einer vollständigen Integration der Kreditnehmer in das Marktgeschehen angesiedelt sind und vor allem von Nichtregierungsorganisationen (NRO), aber auch von staatlichen Einrichtungen getragen werden, in die Finanzierung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufzunehmen. Sie solle weiterhin in der Europäischen Union darauf hinwirken, dass in der Mikrofinanzierung tätige NRO wieder mehr Gelder aus Brüssel erhalten können.
Die Bundesregierung solle sich zudem dafür einsetzen, dass der Zugang zu Krediten nicht durch Zinsobergrenzen beschränkt oder durch Zinssubventionen untergraben wird. Sie solle auch die Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit zu eigenem Engagement bei der Mikrofinanzierung ermuntern, heißt es in dem Antrag.