Durchsuchung der "Cicero"-Redaktion
Das BMI habe auch keinerlei Einfluss auf das Personal oder andere Gegebenheiten genommen. Die Veröffentlichung von vertraulichen Unterlagen zur Bekämpfung von Terroristen entlaste einen Journalisten nicht vom Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat. Dass sich auch Journalisten an Gesetze halten müssten, sei eine Banalität. Es wäre ein grober Denkfehler, so der Minister, das Ermittlungsverfahren als Verletzung des Presserechts zu verstehen. Anders als vielfach dargestellt, habe die Veröffentlichung von Verschlusssache-Dokumenten eben nicht dazu gedient, ein unrechtmäßiges Verhalten des Staates aufzuklären.
Schily wandte sich in diesem Zusammenhang auch gegen Vorwürfe eines "totalitären Verhaltens", die aufgrund von "falsch übernommenen Zitaten" vielfach gegen ihn erhoben worden seien. Zum Verlangen der CDU/CSU, er solle sich als künftiger Alterspräsident des Bundestages bei einigen seiner Kollegen für abschätzige Bezeichnungen entschuldigen, entgegnete der Minister, man müsse sich ernsthaft fragen, "wer sich bei wem entschuldigen" solle, wenn zuvor mittels falscher Zitate sein gesetzmäßiges Verhalten kritisiert worden sei. Scharf wies Schily den Vorwurf zurück, er wolle die Journalisten zu den eigentlichen Tätern machen. Es sei immer eindeutig von einer Beihilfe zum Geheimnisverrat durch die Journalisten im Unterschied zur Haupttäterschaft durch staatliche Geheimnisträger gesprochen worden.
Ergänzend zu dem Bericht des Innenministers erläuterte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, warum man im BKA - unter Wegnahme der Quellenangaben ausländischer Geheimdienste und sonstiger Informationsträger - einem vergrößerten Kreis von Mitarbeitern dieses und ähnliche Papiere zugänglich gemacht habe. Ziercke verwies dabei auf Erkenntnisse der Behörden vor allem in Madrid, wonach ein mangelnder Austausch von Informationen über Terroristen und deren Aktivitäten zwischen Ermittlern, Analysten und Gefährdungsbewertern zu Defiziten bei der Verfolgung und Vermeidung terroristischer Straftaten geführt habe, in deren Folge es damals zu den Attentaten gekommen sei.
Laut FDP, deren Initiative zur Sondersitzung geführt hatte, ist unstrittig, dass es für die Presse keinen "rechtsfreien" Raum geben darf. Der "staatsfreie" Raum für Journalisten dürfe aber nicht unterlaufen und das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ausgehebelt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe Durchsuchungen mit diesem Ziel als unzulässig und unverhältnismäßig erklärt. Problematisch sei auch die Auswertung von "Zufallsfunden". Auch für die SPD gehört es nicht zur Pressefreiheit, sich rechtswidrig Informationen zu beschaffen, gleichwohl dürfe man Journalisten nicht automatisch zu Gehilfen von Straftätern machen. Im Übrigen gelte die Sorge der Fraktion nicht der Rede Schilys, sondern der Vermeidung undichter Stellen. Von der CDU/CSU gab es kritische Anmerkungen zur "eigentlichen Zielsetzung" im Hinblick auf die Verbreitung vertraulicher Unterlagen durch das Magazin. Die Union erklärte, "wenn das Material echt war, hätte es eigentlich das Ziel der Behörden sein müssen, seine Veröffentlichung zu stoppen". Die Bündnisgrünen sahen eine große Gefahr für die Pressefreiheit, wenn sich etwa Ermittlungen sofort gegen den Gehilfen richten und nicht gegen die Quelle. Sorge mache der Wiederaufbau von Loyalität und Vertrauen im BKA angesichts "riesiger Löcher".