Umweltverträglichkeitsprüfung
Umwelt. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Änderung über eine Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen umsetzen ( 16/43). Damit sollen die Voraussetzungen zu Änderungen und Ergänzungen im Sinne einer Harmonisierung des Übereinkommens mit anderen internationalen Übereinkünften und EU-Vorgaben erreicht werden. Angestrebt ist dabei auch die Umsetzung des noch nicht in Kraft getretenen Protokolls von 2003 über die strategische Umweltprüfung sowie des Übereinkommens von 1998 über den Zugang zu Informationen, über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren sowie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Laut Regierung kann mit der Ratifikation die aktive Rolle Deutschlands auf internationaler Ebene bestätigt werden. Die deutsche Unterstützung würde es ermöglichen, die damit verbundenen Mitgestaltungsrechte im internationalen Bereich sachgerecht wahrzunehmen.