AUFARBEITUNG DER DEUTSCH-DEUTSCHEN SPIONAGE (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- In einer Kleinen Anfrage ( 14/217) wendet sich die PDS an die Bundesregierung hinsichtlich der Aufarbeitung der deutsch-deutschen Spionage. In ihrem Einleitungstext verweisen die Abgeordneten auf eine nach der Wiedervereinigung entstandene "paradoxe" Situation. Danach seien in der ehemaligen DDR verurteilte Agenten westdeutscher Geheimdienste als "politisch Verfolgte" behandelt sowie rehabilitiert und entschädigt worden, während Agenten der Auslandsnachrichtendienste der DDR in der Bundesrepublik Deutschland als "gewöhnliche Kriminelle" strafrechtlich verfolgt würden.
In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung Auskunft geben über die Anzahl der Spionageverfahren zugunsten der DDR in den Jahren 1996,1997 und 1998 sowie über die Zahl der eingestellten Ermittlungsverfahren, der in diesen Jahren erhobenen Anklagen und die Zahl der in diesem Zeitraum rechtskräftig freigesprochen Personen. Darüber hinaus interessiert die PDS, wie viele Spione des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes verurteilt, ausgetauscht und auf Grund der Amnestie vom Dezember 1989 in die Bundesrepublik entlassen, aber auch wie viele nach dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vom 24. Oktober 1992 rehabilitiert und entschädigt wurden. Abschließend will die PDS wissen, wie die Bundesrepublik Deutschland als "Nachfolgestaat" der DDR ihre Obhutspflicht gegenüber den in anderen Staaten inhaftierten Agenten der DDR wahrnehme.