RAMBOUILLET-ABKOMMEN FÜR DAS KOSOVO MILITÄRISCH UMSETZEN HELFEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) aw- Bis zu 5.500 deutsche Soldaten sollen im Rahmen einer NATO-geführten multinationalen Friedenstruppe für das Kosovo (Kosovo Force, KFOR) eingesetzt werden. Einem Antrag der Bundesregierung ( 14/397) zufolge hätten die Bundeswehrkräfte aus Heer, Luftwaffe und Marine die Aufgabe, ein mögliches Abkommen für die Krisenregion militärisch umsetzen zu helfen, über das derzeit noch im französischen Rambouillet verhandelt wird. Das Plenum des Bundestages soll nach derzeitigem Stand die Vorlage noch am (heutigen) Dienstag in erster Lesung beraten.
Die Regierung erläutert, das Engagement des Nordatlantischen Bündnisses solle auf Basis eines Rambouillet-Abkommens entscheidend dazu beitragen, eine humanitäre Katastrophe abzuwenden. Es gelte Bedingungen für eine friedliches Miteinander zu schaffen, Schutz und Menschenrechte der Bevölkerung im Kosovo zu sichern und den Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat zu erleichtern. Das deutsche KFOR-Kontingent werde bis zu 4.500 Soldaten umfassen. Hinzu kämen vom Parlament bereits gebilligte Kräfte in einer Größenordnung von rund 1.000 Soldaten, die für mögliche Luftoperationen, eine Verifikationsmission und den deutschen Anteil an einer Notfalltruppe zur Evakuierung von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo bereitstünden. Militärisches Gerät für den Einsatz werde mit Zustimmung von Griechenland und Mazedonien dort und gegebenenfalls auch in weiteren Staaten stationiert. Die militärischen Kräfte könnten eingesetzt werden, sobald das Rambouillet-Abkommen unterzeichnet sei, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich mit der Angelegenheit befaßt und der NATO-Rat einen entsprechendem Beschluß getroffen habe. Weiteren Angaben zufolge werden die zusätzlichen Kosten dieses Einsatzes nach ersten Schätzungen für einen Zeitraum von 12 Monaten etwa 620 Millionen DM betragen. Da entsprechende Haushaltsmittel im Verteidigungshaushalt für 1999 nicht veranschlagt seien, sei vorgesehen, die notwendigen Ausgaben aus Mitteln der Allgemeinen Finanzverwaltung des Bundes zu bestreiten.
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