KFZ-STEUERAUFKOMMEN AUF MINERALÖLSTEUER UMLEGEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- Die F.D.P.-Fraktion tritt dafür ein, die Kraftfahrzeugsteuer abzuschaffen und ihr Aufkommen in zwei Stufen auf die Mineralölsteuer umzulegen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf über eine "ökologisch wirklich wirksame Umstellung der Besteuerung ohne Mehrbelastung für Bürger und Wirtschaft" ( 14/399) hervor. In der ersten Stufe soll die Kfz-Steuer für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb erhalten und für alle anderen Fahrzeuge abgeschafft und auf die Mineralölsteuer für Ottokraftstoff umgelegt werden. Die zweite Stufe sieht vor, die Kfz-Steuer auch für Dieselfahrzeuge abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen. Sie kann nach Angaben der Fraktion erst dann umgesetzt werden, wenn die europaweite Wettbewerbssituation des Güterkraftverkehrsgewerbes dies zuläßt. Voraussetzung sei, daß vor allem die europäische Mindeststeuer für Dieselkraftstoff deutlich angehoben wird. Die mit der Abschaffung der Kfz-Steuer auf Dieselfahrzeuge verbundene deutliche Anhebung der Mineralölsteuer auf Diesel würde sonst zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen, die das deutsche Transportgewerbe einseitig belasteten. Darüber hinaus plädiert die F.D.P. dafür, die Kilometerpauschale im Einkommensteuergesetz in eine vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale "aufkommensneutral" umzuwandeln. Damit würden alle Verkehrsmittel, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt werden, steuerlich gleichbehandelt. Beide Vorschläge zusammen schaffen nach Meinung der F.D.P. Anreize zum sparsamen Umgang mit Kraftstoff und zum Wechsel des Verkehrsmittels, ohne zu Mehrbelastungen zu führen.
Den Ländern entstünden durch die Abschaffung der Kfz-Steuer Mindereinnahmen in Höhe von 6,5 Milliarden DM jährlich, so die Fraktion. Dem stünden Mehreinnahmen des Bundes durch die höhere Mineralölsteuer auf Ottokraftstoff in Höhe von 5,6 Milliarden DM pro Jahr sowie höhere Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 900 Millionen DM pro Jahr gegenüber. Den Ländern müßte für ihre Mindereinnahmen ein entsprechender Ersatz über die Aufteilung der Mehrwertsteuer gewährt werden. Durch die Abschaffung der Kfz-Steuer würden sich nach Ansicht der Liberalen auch die "Bürokratiekosten" verringern. Mehrere Ausnahmen und Sondertatbestände würden beseitigt. Abgeschafft würde beispielsweise die Besteuerung von motorisierten Zweirädern, Anhängern sowie Fahrzeugen mit Elektro- oder Gasantrieb.
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