MIT MEXIKO ENGER KOOPERIEREN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) wi- Zur Ratifizierung eines 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Mexiko abgeschlossenen Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/684) vorgelegt. Es ersetzt ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der EG und Mexiko aus dem Jahre 1991. Ziel des Abkommens ist es, den Beziehungen eine neue politische und wirtschaftliche Dimension zu verleihen und sie auf allen Gebieten so zu gestalten, daß Stabilität und rasches Wachstum in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit gewährleistet sind. Vor allem der Handel soll durch eine gegenseitige und schrittweise Liberalisierung des Waren- und des Dienstleistungsverkehrs "unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit bestimmter Waren- und Dienstleistungen" und im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation gefördert werden.
Das Abkommen institutionalisiert einen regelmäßigen politischen Dialog, regelt eine systematische Zusammenarbeit zur Sicherung der Menschenrechte und Demokratie und enthält Regelungen zur Förderung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, zur Liberalisierung des Kapital- und Zahlungsverkehrs, zur gegenseitigen Liberalisierung der öffentlichen Aufträge in vereinbarten Bereichen, zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und -beschränkungen sowie für einen angemessenen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum. Gefördert werden soll ein Konzept für die Verwaltung der industriellen Zusammenarbeit, um ein günstiges Klima für die wirtschaftliche Entwicklung und beiderseitige Investitionen zu schaffen. Der Vertrag enthält darüber hinaus Regelungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen, zur Förderung günstiger Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für die Zusammenarbeit auf zahlreichen Gebieten.
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