BUNDSRAT WILL ZUORDNUNGSRECHT ÄNDERN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Zuordnung zum Verwaltungsvermögen bzw. zum Finanzvermögen in der Treuhandverwaltung des Bundes gerichtlich überprüfen zu lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf ( 14/757) des Bundesrates vor. Danach erhalten die Länder eine Klagebefugnis entsprechend der des Bundes. Sodann wird für Fälle sogenannter "steckengebliebener Entschädigungen" ein Entschädigungsanspruch geschaffen. Es handelt sich hierbei um Enteignungen von Vermögenswerten zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik, bei denen keine Entschädigung festgesetzt oder ausgezahlt wurde, obwohl das zwingend gewesen wäre. Nach derzeitiger Gesetzeslage steht den davon betroffenen Alteigentümern bis heute keinerlei Anspruch auf Entschädigung zu.
Auf die Notwendigkeit der genannten Neuregelung verweist der Bundesrat in seiner Begründung. So gebe es in der Folgegesetzgebung zum Einigungsvertrag zur Regelung der Vermögenszuordnung "teilweise Regelungslücken und Ungereimtheiten". Letztlich gehe es im Rahmen der Neuregelung um die Festigung und den Ausbau insbesondere kommunaler Zuordnungsansprüche zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben sowie die "Abrundung" der noch offenen Vermögensfragen und des Wiedergutmachungsrechts. Die Bundesregierung hebt in ihrer Stellungnahme die Komplexität der Materie hervor und erklärt, noch "näheren Prüfungsbedarf" zu sehen. Ihre Auffassung werde sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren darlegen.
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