ÜBER FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER GEN-DATEI INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) re- Über die Funktionsfähigkeit der DNA-Analyse-Datei vom Zeitraum April 1998 bis April 1999 soll die Bundesregierung Auskunft geben. Das sieht die Kleine Anfrage ( 14/1029) der Fraktion der CDU/CSU vor. Wiederholt, so erläutern die Abgeordneten, sei in jüngster Zeit die Frage aufgeworfen worden, inwieweit die Einrichtung einer sogenannten Gen-Datenbank mit gespeicherten genetischen Merkmalen von Straftätern zur schnellen Identifizierung eines Täters im Wiederholungsfall dienen könnte. Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf die National DNA Database in Großbritannien, die seit April 1995 existiere und über die erste Erfahrungen bereits Ende 1996 auf einem europäischen Experten-Symposium berichtet worden seien.
Seit dem 17. April 1998 existiere in Deutschland beim Bundeskriminalamt eine zentrale Datei zur DNA-Analyse. Vor diesem Hintergrund fragen die Parlamentarier die Bundesregierung unter anderem, wie viele Straftäter und wie viele Spuren seit Errichtung dieser Datei bisher insgesamt registriert wurden. Ferner soll aufgeschlüsselt werden, wie sich die Meldungen an das Bundeskriminalamt regional verteilen, wie viele Eintragungen im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren erfolgten und wie viele Abfragen zur Auskunft aus der DNA-Analyse-Datei an das Bundeskriminalamt gestellt wurden. Wegen welcher Art Straftaten die Abfragen erfolgten, wie viele Tatverdächtige nach Abfragen ermittelt oder festgenommen wurden und wie viele Tatverdächtige bisher rechtskräftig verurteilt worden sind, wollen die Abgeordneten ebenfalls wissen. Auch soll die Bundesregierung erläutern, wie viele Daten der Datei wegen Unrichtigkeit berichtigt und wegen Unzulässigkeit wieder gelöscht wurden, welche Kosten den Behörden wegen Speicherung und Abfragen entstanden sind und welche entsprechenden Erfahrungen aus anderen Staaten vorliegen.
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