REGIERUNG: HILFE VOR ORT HAT "ABSOLUTEN VORRANG" (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses des Bundes und der Länder hat Deutschland inzwischen 10.000 Kosovo-Flüchtlinge aufgenommen, die ihre Heimat als Folge der gewaltsamen Vertreibung durch die serbische Armee und serbische Sicherheitskräfte verlassen mußten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1046) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Behandlung von Kosovo-Flüchtlingen durch deutsche Stellen vor und nach Beginn der Nato-Luftangriffe ( 14/802) weiter ausführt, habe die "außerordentlich schnelle Reaktion" der Bundesregierung und der Bundeswehr "entscheidend" dazu beigetragen, eine noch größere humanitäre Katastrophe in Albanien und Mazedonien zu verhindern. Nach Aufnahme des Kontingentes von 10.000 Flüchtlingen hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, besonders hart betroffenen Kosovo-Vertriebenen in Einzelfällen, die über das allgemeine Vertreibungsschicksal hinaus gehen, nach genauer Prüfung die Einreise zu erlauben und ihnen vorübergehend Schutz in Deutschland zu gewähren. In Anbetracht der sich weiter zuspitzenden Situation im Kosovo stelle sich jedoch die Frage, ob im Einvernehmen mit den Ländern ein weiteres Kontingent aufgenommen werden sollte. Im übrigen so die Regierung, bleibe es "ausdrücklich" bei dem Grundsatz, daß die Hilfe vor Ort absoluten Vorrang habe und alles getan werden müsse, um diese Hilfe in den Ländern der Balkanregion, die die Vertriebenen in ihrem Land aufgenommen haben, zu organisieren. Dies gelte insbesondere für Albanien und Mazedonien, die durch den Flüchtlingsstrom einer ungeheuren Belastung ausgesetzt seien.
Nach den Lageberichten des Auswärtigen Amtes zum Kosovo gefragt, erklärt die Bundesregierung, die Berichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien enthielten seit 1995 Aussagen zu serbischen Kosovo-Politik. Sie wiesen darauf hin, daß die serbische Regierung das Ziel verfolge, das Bevölkerungsverhältnis im Kosovo zugunsten der Serben zu verschieben, und hätten ab 1997 betont, daß diese Politik seit 1990 bereits zu einer Abwanderung von über 300.000 Kosovo-Albanern geführt habe. Am 30. April 1999 habe das Auswärtige Amt in einem Schreiben an die Landesinnenbehörden gebeten, "den Lagebericht vom 18. November 1998 nicht mehr den dortigen Entscheidungen zugrunde zu legen". Zu der Frage, wie viele Flüchtlinge aus dem Kosovo seit 1990 auf welche Weise nach Deutschland gekommen sind, erklärt die Regierung, darüber gebe es keine statistischen Erhebungen. Es sei jedoch davon auszugehen, daß ein Großteil der Flüchtlinge auf illegale Weise nach Deutschland eingereist sei. Den Angaben zufolge ist die Anerkennungsquote bei den seit 1995 gestellten Asylanträgen von Kosovo-Albanern kontinuierlich zurückgegangen. 1995 lag sie bei 5,5 Prozent, 1996 bei 3 Prozent, und in den Jahren 1997 bei 1,8 und 1998 bei 1,2 Prozent. Bis einschließlich März 1999 lag die Anerkennungsquote bei 1,1 Prozent. Über die Anzahl der Flüchtlinge aus dem Kosovo, die seit 1990 aus der Bundesrepublik abgeschoben bzw. zur Ausreise aufgefordert wurden, liegen der Anwort zufolge keine Zahlen vor. Flüchtlinge aus dem Kosovo seien nicht in die Region, sondern in die Bundesrepublik Jugoslawien, in der Regel nach Belgrad, abgeschoben worden, so die Regierung. Mit Wirkung vom 25. März 1999 sei das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge angewiesen worden, alle "Jugoslawien-Fälle (Kosovo und restliches Jugoslawien)" nicht zu entscheiden und auch keine Bescheide mehr zuzustellen. "Bedauerlicherweise" seien nach diesem Zeitpunkt "versehentlich" noch einige wenige ableh nende Entscheidungen versandt worden. In diesem Zusammenhang müsse jedoch darauf hingewiesen werden, daß es aufgrund des Flugverbotes der jugoslawischen Fluglinien bereits seit Anfang September 1998 keine Rückführungen mehr nach Jugoslawien gegeben habe.
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