BUND WILL RUND 30.000 EIGENE WOHNUNGEN VERKAUFEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) vb- Die Bundesvermögensverwaltung bemüht sich laufend, die rund 30.000 entbehrlichen bundeseigenen Wohnungen zu verkaufen. Dies entspreche etwa einem Drittel des Bestandes, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1048) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/822) zur Privatisierung von öffentlichen Wohnungen betont. Dabei würden die Wohnungen generell in kleineren Einheiten verkauft. Verhandlungen mit Kaufinteressenten über "Paketverkäufe" würden derzeit nicht geführt. Da die Akzeptanz der Wohnungen von der unterschiedlichen örtlichen Marktlage, aber auch von Qualität und Zustand der Häuser sowie von der Höhe der Kapitalmarktzinsen abhänge, könne eine Prognose zur Entwicklung der Verkaufszahlen in den nächsten Jahren nicht abgegeben werden.
Wie die Regierung erläutert, ist die Beteiligung des Bundes an einem Unternehmen in privater Rechtsform nur solange zulässig, wie ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und sich der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen läßt. Fällt das Bundesinteresse weg, müsse sich der Bund von solchen Beteiligungen trennen. Die Bundeshaushaltsordnung schreibe ein offenes und transparentes Vermarktungsverfahren vor. Eine generelle Übertragung von Wohnungen an Länder, Städte und Gemeinden würde diesem Grundsatz entgegenstehen. Sie könnten sich jedoch an dem Vermarktungsverfahren beteiligen, so die Regierung. Beim Verkauf eigener Wohnungen bemühe sich der Bund, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist zunächst die Mieter als Käufer zu gewinnen. Wenn die Mieter die Bildung einer Genossenschaft zum Erwerb der Wohnungen anstreben, würden mit dieser Verhandlungen geführt. Erst wenn ein Verkauf an Mieter nicht in Betracht komme, würden Gespräche mit weiteren Interessenten aufgenommen. Wenn an die Mieter privatisiert werde, sei die Sozialverträglichkeit schon durch die Eigentumsübertragung gegeben. Darüber hinaus werde sie beim Verkauf bundeseigener Wohnungen und von Bundesbeteiligungen an Wohnungsunternehmen in erster Linie durch das soziale Mietrecht gewährleistet.
Beim Verkauf von Bundesbeteiligungen an Wohnungsbaugesellschaften an private Investoren würden ferner die Möglichkeiten zum Verkauf von Wohnungen vertraglich eingeschränkt und die Auflagen mit Vertragsstrafen versehen. Die Käufer vermieteter Bundeswohnungen müßten Sonderschutzbestimmungen zugunsten der Mieter wie Kündigungsschutz für fünf Jahre und Schutz vor "Luxusmodernisierungen" einhalten. Bei der beabsichtigten Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften durch Verkauf der Gesellschaftsanteile des Bundeseisenbahnvermögens müßten sich die einzelnen Investoren und die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften verpflichten, zehn Jahre lang die Miete um jährlich nicht mehr als drei Prozent zuzüglich Inflationsrate zu erhöhen. Das Recht auf Eigenbedarfskündigung sei gegenüber den Mietern dauerhaft ausgeschlossen. Luxussanierungen dürften nur mit Zustimmung des Mieters vorgenommen werden, heißt es in de Antwort.
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