ÜBER ZERSTÖRTE DONAUBRÜCKEN AUSKUNFT GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) vb- Die PDS will von der Bundesregierung erfahren, welche Donaubrücken durch Luftangriffe der NATO zerstört worden sind. In einer Kleinen Anfrage ( 14/1064) verweist die Fraktion auf Pressemeldungen, wonach die Schiffahrt auf der Donau wegen gezielter Zerstörung von Brücken zum Erliegen gekommen sei. Für die Donau gelte das völkerrechtliche Prinzip der freien Schiffahrt, das sowohl in der Donauakte von 1921 als auch in der Belgrader Donaukonvention von 1948 verankertsei. Die Bundesregierung habe den Beitritt Deutschlands zur Donaukonvention eingeleitet, stellt die PDS fest. Im Zusatzprotokoll I von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 sei ausgeführt, daß ein Angriff verboten sei, "bei dem damit zu rechnen ist, daß er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte ... verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen". Die Abgeordneten erkundigen sich nach den Verlusten an Menschenleben durch diese Angriffe, nach den finanziellen und ökonomischen Folgeschäden für die Donau-Anliegerstaaten und die Betreiber der Donauschiffahrt und wollen wissen, ob die Zerstörung von Donaubrücken das Prinzip der freien Schiffahrt auf der Donau bricht.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller