EINFÜHRUNG EINES INTERNATIONALEN KARTELLRECHTS PRÜFEN (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Nach der Position der Bundesregierung zur Einführung eines internationalen Kartellrechts erkundigt sich die PDS in einer Großen Anfrage ( 14/1403). Die Bundesregierung soll die unterschiedlichen Positionen in der Europäischen Union bewerten und sagen, was sie unternehmen will, um die Konflikte zwischen den widersprechenden Entscheidungen nationaler Kartellämter zu verringern, so lange kein internationales Kartellrecht existiert. Gefragt wird nach der Auffassung der Regierung im Konflikt zwischen der EU-Position, die ein Fehlen allgemeiner kartellrechtlicher Regeln immer weniger hinzunehmen bereit sei, und der Position der USA, die starke Vorbehalte gegenüber multilateralen Vereinbarungen mit hoher Regelungsdichte hätten. Die Abgeordneten wollen wissen, ab welchem Konzentrationsgrad die großen Unternehmen (Global Player) für die Bundesregierung als Monopole oder Oligopole gelten, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Beschäftigungseffekte der jüngsten Fusionen in Deutschland hat und welche Zahlen ihr über Unternehmensfusionen vorliegen, die durch sogenannte feindliche Übernahmen über die Börse durchgesetzt wurden.
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