1998 SETZTE BA GELDBUSSEN VON 225 MILLIONEN DM FEST (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-as) Die im "Handelsblatt" im April 1999 genannte Zahl der von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) 1998 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 225 Millionen DM bezieht sich auf alle Bereiche, in denen die BA für Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständig ist. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1425) auf eine Kleine Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu illegaler Beschäftigung und Geldbußen ( 14/1284) und führt weiter aus, diese Summe entspreche einem Anstieg um ungefähr 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf den Bereich der illegalen Beschäftigung (das heißt illegale Ausländerbeschäftigung, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz) seien dabei Geldbußen in Höhe von 183,34 Millionen DM entfallen. Der Antwort zufolge sind 1998 durch die Hauptzollämter 11,5 Millionen DM Bußgelderverstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verhängt worden. Zusätzlich seien in 1.250 weiteren Fällen Bußgelder wegen Verletzung von Duldung-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei Überprüfungen auf illegale Beschäftigung gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhängt worden. Die dabei festgesetzten Bußgelder erfasse die Zollverwaltung in ihrer Statistik allerdings nicht gesondert. Schätzungsweise seien wegen dieser Verstöße zusätzliche 2,2 Millionen DM festgesetzt worden, erläutert die Regierung. Darüber hinaus haben die Hauptzollämter den Angaben zufolge im Jahre 1998 "dingliche Arreste" in Höhe von insgesamt 7,5 Millionen DM ausgesprochen.
Laut Antwort haben sich die durch die Bundesanstalt für Arbeit festgesetzten Verwarnungs- und Bußgelder von 21,47 Millionen DM im Jahre 1990 auf 183,34 Millionen DM im Jahre 1998 erhöht. Die von den Hauptzollämtern festgesetzten Verwarnungs- und Bußgelder entwickelten sich von unter 1 Million DM im Jahre 1992 auf 13,7 Millionen DM im Jahre 1998. In welcher Höhe die von Der BA festgesetzten Bußgelder rechtskräftig geworden sind, so die Regierung weiter, lasse sich wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten nicht ermitteln. Wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werde, entschieden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz die ordentlichen Gerichte darüber, ob der Bußgeldbescheid aufgehoben oder rechtskräftig werde. Die Länder teilten die Entscheidungen ihrer Gerichte über die Einsprüche nicht der Bundesanstalt mit. Den Angaben zufolge hat die BA im Jahre 1990 33,26 Millionen DM Verwarnungsgelder und Geldbußen festgesetzt, von denen 24,97 Millionen DM vereinnahmt wurden. Die Vergleichszahlen für 1998 liegen bei 225,05 Millionen DM und 55,71 Millionen DM. Für die Tatsache, dass von 1990 bis 1998 prozentual gesehen immer weniger der festgesetzten Geldbußen tatsächlich vereinnahmt wurden, seien zwei Gründe von besonderer Bedeutung: Geldbußen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die ab 1996 erstmals festgesetzt wurden, richteten sich in erster Linie gegen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland. Gleichzeitig habe die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung zugenommen. Eine Vollstreckung der verhängten Geldbußen im Ausland sei aber in der Regel nicht möglich, da mit den meisten ausländischen Staaten keine Vollstreckungshilfeabkommen abgeschlossen werden konnten. Der zweite Grund, so die Regierung, sei dass in den letzten Jahren wiederholt die gesetzlichen Bußgeldrahmen erhöht worden seien, so dass die BA auch höhere Geldbußen verhängt habe. Gegen diese höheren Geldbußen seien dann aber mehr Einsprüche eingelegt worden.
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