POSITIVLISTE SOLL AUCH QUALITÄT VERBESSERN (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-ge) Es ist davon auszugehen, dass mit einer Positivliste immer auch eine Qualitätsverbesserung beabsichtigt ist. Soweit eine Positivliste mit einer nach medizinischen Gesichtspunkten gestaffelten Erstattungsfähigkeit verbunden ist, könnte auch eine höhere Transparenz des Arzneimittelangebots für den Arzt und eine Information über die Relevanz der Verordnung für den Patienten von Bedeutung sein, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1457) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Positivliste ( 14/1358). Den Angaben zufolge verfügen die meisten Länder der EU über Positivlisten im Sinne von Listen erstattungsfähiger Arzneimittel. Dies gelte auch für Frankreich, wo die Erstattungsfähigkeit von 100 Prozent für lebensnotwendige, über 65 Prozent für lebenswichtige und 35 Prozent für nicht lebenswichtige Arzneimittel gestaffelt ist, ohne dass notwendigerweise der Begriff Positivliste verwendet werde. Ihrer Kenntnis nach, so die Regierung, werde nur in Finnland, Großbritannien, Irland und Luxemburg auf Selektionen im Sinne von Positivlisten verzichtet. In Großbritannien, Irland und Luxemburg seien statt dessen Negativlisten eingeführt worden. Laut Antwort sind der Bundesregierung keine systematischen Erhebungen darüber bekannt, wie sich durch Einführung von Positivlisten die Arzneimittelversorgung in anderen Staaten der EU verändert hätten. Im Übrigen seien Ergebnisse solcher Erhebungen angesichts der Effekte von Begleitmaßnahmen, zum Beispiel zur Information der Ärzte oder zur Kostenreduktion, "ohnehin schwierig zu interpretieren". Für die Bundesregierung, so die Antwort weiter, ist die Positivliste "primär ein Instrument zur Qualitätsverbesserung". Sie halte eine Kostenreduktion bei den ärztlichen Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ebenso für möglich wie eine Zunahme der Selbstmedikation.
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