BUNDESWEITES GLAUKOM-SCREENING NICHT VORGESEHEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-ge) Der zuständige Arbeitsausschuß des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist nach mehrfachen Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die derzeitige Datenlage nicht ausreichend ist, um ein bundesweites Glaukom-Screening (Grauer Star) zur Einführung in die Gesetzliche Krankenversicherung vorzuschlagen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/1450) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Grünen Star ( 14/1362) hervor. Den Angaben zufolge sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einführung neuer Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zu ändern. Im Übrigen sei eine verbesserte Aufklärung der Patienten über die Glaukom-Erkrankung nicht primär Aufgabe der Bundesregierung, sondern hier kämen eine Vielzahl von unmittelbar beteiligten Akteuren des gegliederten Gesundheitssystems in Frage. Das Spektrum reiche vom Hausarzt und Augenarzt, die in besonderer Weise über gezielte Informationen auch auf die individuellen Umstände der Patienten eingehen könnten, über entsprechende Fachgesellschaften und Berufsverbände bis hin zu der "wertvollen Aufklärungsarbeit" von Selbsthilfegruppen bzw. Organisationen auf diesem Gebiet. Die Bundesregierung werde jedoch darauf achten, dass im Rahmen der zukünftigen Gesundheitsberichterstattung dem Krankheitsbereich Glaukom "verstärkt Rechnung getragen wird". Es könne davon ausgegangen werden, dass das Thema "Glaukom" als eine wichtige Krankheit innerhalb der Augenheilkunde Gegenstand der Ausbildung in diesem Fach ist. Die darüber hinaus gehende "Aufklärung von Hausärzten", sei grundsätzlich eine Frage der Fortbildung, die in die Zuständigkeit der Länder falle. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, ist die Erkrankung Glaukom bereits heute im Verzeichnis der selbsthilfeförderungsfähigen Krankheiten enthalten. Demnach bestehe für die Glaukom-Selbsthilfe grundsätzlich eine Fördermöglichkeit durch die Krankenkassen.
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