SOZIALE SICHERUNG DER LANDWIRTE AUF DEM PRÜFSTAND (GROßE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-lw) Die soziale Sicherung in der Landwirtschaft soll durch die Kürzungen beim Bundeszuschuss an die landwirtschaftliche Unfallversicherung, bei der Alterssicherung der Landwirte und bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung um 2,3 Milliarden DM gekürzt werden. Darauf verweist die F.D.P.-Fraktion in einer Großen Anfrage ( 14/1557). Damit würden vor allem finanz- und einkommensschwache Betriebe getroffen. Eine Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist nach Auffassung der Liberalen unausweichlich. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung, ob sie wegen der Belastungen durch das EU-Erweiterungs- und Finanzierungsprogramm "Agenda 2000”, das Steuerentlastungsgesetz, die Ökosteuer und die Kürzungen in den Agrarhaushalten der kommenden Jahre mit einem schnelleren Strukturwandel in der Landwirtschaft rechnet. Die Regierung soll sagen, ob sie die Eigenständigkeit des agrarsozialen Sicherungssystems dadurch gefährdet sieht und ob die Kürzungen beim Bundeszuschuss die Eigenständigkeit des agrarsozialen Sicherungssystems in Frage stellen.
Die Fraktion erkundigt sich, welche Möglichkeiten die Regierung sieht, die Höhe der Zuschüsse zur Berufsgenossenschaft von bestimmten betrieblichen Größenordnungen abhängig zu machen und welche Auswirkungen die Regierung von der gesetzlichen Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erwartet, wenn die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger durch einen bundesweit zuständigen Träger für die Land- und Forstwirtschaft ersetzt werden sollten. Die Regierung soll die Chancen einer Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bewerten und sagen, ob sie eine bundeseinheitliche Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung anstrebt. Die F.D.P. interessiert schließlich, ob die Regierung allein in der Konzentration auf größere Verwaltungseinheiten Einsparmöglichkeiten sieht und unter welchen Bedingungen sie eine Organisationsreform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für ausreichend hält, ohne weitere bundesunmittelbare Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu schaffen.
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