ÜBER INFORMATIONSPOLITIK BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-in) Der Sudanese A. ist bei seiner Rückführung in den Sudan am 28. Mai 1999 durch gewaltsame äußere Einwirkungen durch BGS-Beamte gestorben. Darauf weist die PDS in einer Kleinen Anfrage zur Informationspolitik der Bundesregierung zum Tode dieses Asylbewerbers ( 14/1574) hin und will von der Regierung erfahren, ob Sicherheitsbehörden des Bundes und/oder das Bundesministerium des Innern der Presse gegenüber Auskünfte darüber erteilt haben, ob A. in der Bundesrepublik in "strafrechtlich relevanter Hinsicht” auffällig geworden ist. Wenn ja, so wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Behörden berechtigt waren, der Presse gegenüber Angaben über die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Asylbewerber zu machen. Von Interesse ist auch, wann und wo die im Bericht der Bundesregierung an den Innenausschuss des Bundestages genannten Ermittlungsverfahren eröffnet wurden. Die Regierung soll zudem mitteilen, ob zum Zeitpunkt der Verhaftung des Sudanesen ein polizeilicher Suchbefehl gegen diesen vorlag und ob ihr bekannt war, dass der Asylbewerber eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hatte.
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