OBHUTSPFLICHTEN GEGENÜBER ASYLBEWERBERN ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-in) Die PDS-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, welche Obhutsverpflichtungen sie gegenüber in Deutschland lebenden anerkannten Asylbewerbern sieht, wenn diese von Sicherheitsorganen ihres Herkunftsstaates verfolgt werden. In einer Kleinen Anfrage ( 14/1571) verweisen die Abgeordneten auf den Fall eines in Deutschland anerkannten kurdischen Asylbewerbers, der Mitte Juli in Moldawien von einem türkischen Kommando überfallen und in die Türkei entführt worden sei. Er werde von türkischen Stellen beschuldigt, ein Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sein. Die Bundesregierung habe nichts unternommen, um den Entführten wieder frei zu bekommen, so die PDS. Die Regierung wird gefragt, ob es Unterschiede zwischen deutschen Staatsbürgern und hier anerkannten Asylbewerbern in ihren Ansprüchen auf Schutz durch die hiesigen staatlichen Organe gegen Entführung, Freiheitsberaubung, Folter und andere Straftaten gibt. Die Fraktion will wissen, was die Regierung unternehmen will, um die Freilassung des Kurden zu ermöglichen. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, wie die Regierung dem in der kurdischen Bevölkerung in Deutschland verbreiteten Eindruck entgegenwirken will, kurdische Asylbewerber seien auch als anerkannte Flüchtlinge für ihre Verfolgerstaaten "vogelfrei” und könnten jederzeit entführt werden, ohne dass dies Konsequenzen für die Verfolgerstaaten habe.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
11011 Berlin, Platz der Republik 1, Tel.: 030/227-35642; Fax:
030/227-36001;
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf