PETITIONSAUSSCHUSS FÜR WIEDERGUTMACHUNG NATIONALSOZIALISTISCHEN UNRECHTS EINGESETZT
Berlin: (hib/MIK-pt) Intensiv auseinandergesetzt hat sich der Petitionsausschuss am Mittwoch Morgen mit der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung zur Entschädigung beschloss der Ausschuss einstimmig, die zehn vorliegenden Petitionen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium "als Material” zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis” zu geben.
In einer der Eingaben wurde zum Beispiel gefordert, dass Entschädigungsleistungen "auf gesetzlicher Grundlage” für die in den baltischen Staaten lebenden Personen gezahlt werden sollten, die Opfer von NS-Verfolgungsmaßnahmen geworden seien. Der Petent meinte, ohne eine konkrete Regelung für Entschädigungszahlungen würden von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt humanitäre Hilfen nicht bestimmungsgemäß verwendet. Daher solle in den Verhandlungen darauf gedrungen werden, dass die Entschädigungszahlungen und Leistungen der humanitären Hilfe an die Opfer der nationalsozialistischen Aggression in den Jahren 1941 bis 1945 in einer konkret geregelten Form und zweckgebunden verwendet würden, so der Petent.
Die Bundesregierung wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Möglichkeit einer Entschädigung durch die Stiftungen "Verständigung und Aussöhnung” für die drei baltischen Staaten mit Sitz in Moskau und Minsk von NS-Verfolgten wahrgenommen werde: Bis Mai 1999 hätten rund 8.500 Letten, 7.000 Litauer und 7.200 Esten Zahlungen der jeweiligen Stiftung erhalten. Die Forderung jüdischer Verfolgter nach zusätzlichen individuellen Leistungen werde mit der Zusage der Bundesregierung vom Januar 1998, der "Claims Conference” ein Beitrag zu einem Fonds für laufende Zahlungen in Mittel- und Osteuropa zur
Verfügung zu stellen, teilweise entsprochen. Informationen zur Zahl der von der "Claims Conference” in die baltischen Staaten gezahlten laufenden Hilfen lägen der Bundesregierung nicht vor.
Die Mitglieder des Ausschusses machten darauf aufmerksam, dass bereits zu Beginn des letzten Jahres die Bundesrepublik der "Claims Conference” mit Blick auf die besonderen Leiden jüdischer Verfolgter in den mittel- und osteuropäischen Staaten einen Finanzbeitrag in Höhe von 200 Millionen DM zugesagt haben, dem der Haushaltsgesetzgeber allerdings noch zustimmen müsse. Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts solle dieser Beitrag in vier Jahresraten zur Verfügung gestellt werden.
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