POSITION NICHT ERWERBSTäTIGER EHEPARTNER STäRKEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Nicht erwerbstätige Ehepartner sollen künftig ein Recht haben, "in angemessenem Umfang” über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung eigener Bedürfnisse zu verfügen. Mit dem Ziel eine entsprechenden Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Bundesrat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/1518) vorgelegt. Ferner soll nicht erwerbstätigen Ehegatten ausdrücklich im Gesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über die Einkommens- und Vermögenssituation des Partners Kenntnis zu verschaffen. Nach Ansicht der Länderkammer muss deutlicher als bisher klargestellt werden, dass Erwerbstätigkeit und Haushaltstätigkeit gleichwertig seien und auch der nicht erwerbstätige Gatte ein Recht darauf habe, am Lebensstandard der Familie gleichberechtigt teilzuhaben. Der Bundesrat erläutert weiter, die Gesetzesänderung solle dazu dienen, einer strukturell fehlenden Gleichberechtigung des nicht erwerbstätigen Ehegatten entgegenzuwirken und auch im Interesse der ebenfalls auf Familienunterhalt angewiesenen Kinder zu handeln.
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