GARTENBAU VON ENERGIEKOSTEN ENTLASTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung prüft, ob landwirtschaftlicher Dieselkraftstoff wie in anderen Mitgliedstaaten der EU aus Wettbewerbsgründen stärker begünstigt werden soll.
Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/2749) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/2590) mit. Um der internationalen Wettbewerbssituation in der Land- und Forstwirtschaft Rechnung zu tragen, seien bei der Ökosteuer bereits Sonderregelungen geschaffen worden.
So habe die Land- und Forstwirtschaft an der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe zum 1. April letzten Jahres nur in Höhe von 20 Prozent teilgenommen.
Bei der Stromsteuer gelte für diese Unternehmen ein ermäßigter Satz von 20 Prozent des Regelsatzes. Die ermäßigten Steuersätze entfalteten ihre Wirkung ab einer Ökosteuerbelastung von 1.000 DM sowohl bezogen auf Heizöl und Gas als auch auf Strom, heißt es in der Antwort.
Hauptmitbewerber des deutschen Gartenbaus seien die niederländischen Betriebe, die ihre Gewächshäuser überwiegend mit Gas heizten, während in Deutschland vorwiegend Öl eingesetzt werde.
Wegen der unterschiedlichen Art der Energiebereitstellung und der Tarifstrukturen bei der Verwendung von Öl und Gas sei ein direkter Vergleich nur schwer möglich, so die Regierung.
Niederländische Betriebe hätten durch günstigere Einkaufsmöglichkeiten für Energie Wettbewerbsvorteile.
Bezogen auf den Dieselkraftstoff lässt sich nach Regierungsangaben feststellen, dass mit Ausnahme Österreichs, Griechenlands und Schwedens in den übrigen Mitgliedstaaten der in der Landwirtschaft, aber auch im Gartenbau verwendete Dieselkraftstoff teils steuerbegünstigt und teils steuerbefreit sei.
Von hohen Energiekosten sei der Gartenbau vor allem in den nördlichen EU-Ländern betroffen
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