LÄNDER HABEN SPIELRAUM BEI UMSETZUNG DER ALTFALLREGELUNG (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-in) Den Ländern steht bei der Umsetzung der Altfallregelung für Flüchtlinge ein gewisser Spielraum zur Verfügung.
Beim Erlass einer Anordnung gebe es daher keine Verpflichtung, die Altfallregelung entsprechend dem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 19. November 1999 wörtlich zu übernehmen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3449) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3337) mit.
Die Fraktion hatte kritisiert, dass einzelne Bundesländer die vereinbarte Regelung, die lange hier lebenden Flüchtlingen und ihren Angehörigen unter bestimmten Bedingungen für die Dauer von zwei Jahren ein Bleiberecht gewähren soll, extrem restriktiv interpretieren oder sogar die Voraussetzungen für ein neues Bleiberecht enger fassen als auf der IMK beschlossen.
Die Folge sei eine geringe Zahl von Bleiberechtserteilungen.
Laut Bundesregierung haben, soweit entsprechende Daten aus den einzelnen Bundesländern vorliegen, nach der Altfallregelung bis Ende April 12.023 Personen einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt.
Davon seien 3.855 Anträge positiv, 511 negativ beschieden worden. 6.378 Anträge seien noch nicht abschließend bearbeitet.
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