KONKRETE ZIELE FÜR DIE NACHHALTIGKEIT GEFORDERT (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/SAM-um) Eine parteiübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie ausloten und konkrete Handlungen von anzustrebenden Umweltqualitätszielen ableiten soll die Bundesregierung nach dem Willen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU).
Wie aus dem von der Regierung in einer Unterrichtung ( 14/3363) vorgelegten "Umweltgutachten 2000, Schritte ins nächste Jahrtausend" des SRU weiter hervorgeht, besteht auch bei der Integration von umweltpolitischen Zielen in anderen Ressorts und Politikfeldern ein wesentlicher Handlungsbedarf für Regierung und Parlament in Deutschland.
Der Umweltrat kritisiert den Stellenwert, den die Umweltpolitik gegenwärtig einnehme. Ihm zufolge zählt die Bundesrepublik heute zu den Nachzüglern bei der Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, während sie 1971 mit ihrem ersten Umweltprogramm noch als internationaler Vorreiter gegolten habe.
Nach Auffassung der Sachverständigen nimmt im öffentlichen Bewusstsein die Umweltfrage heute einen geringeren Stellenwert ein als etwa zu Beginn der neunziger Jahre.
Sie führen das unter anderem auf eine "Entwarnung in der Umweltpolitik" zurück und auf "weniger sichtbare" Umweltprobleme, die sich aber langfristig auswirkten und häufig ungelöst blieben.
Die Einsetzung eines Rates für Nachhaltige Entwicklung begrüßen die Sachverständigen deshalb und fordern, diesen auf die Kernfunktionen der Vorklärung und Konsensbildung zu konzentrieren.
Auf Basis eines gesellschaftlichen Konsenses ließen sich häufige Veränderungen der politischen Prioritäten in der Umweltplanung vermeiden.
Nach den Vorstellungen des Umweltrates sollen Defizite in den Nachhaltigkeitsstrategien anderer Industriestaaten, wie etwa vage formulierte und nicht quantifizierte, unkonkrete Umsetzungsfristen, ausgeschlossen werden, indem die Umweltinstanzen einer genau festgelegten Berichtspflicht folgten.
Des weiteren drängt der Sachverständigenrat darauf, einer mangelnden Überprüfbarkeit der Ziele entgegenzuwirken und empfiehlt, den Planungsprozess institutionell zu verankern.
Hier sei die gesetzliche Fixierung der Umweltziele eine Möglichkeit. Vorstellbar sei aber auch, inhaltlich und prozedurale Vorgaben durch das Parlament oder die Regierung erarbeiten zu lassen.
Darüber hinaus sollten Fördermittel in umweltrelevanten Bereichen an ökologische Mindeststandards gekoppelt werden und Antragsteller mit zusätzlichen Umweltleistungen bevorzugt werden.
Im Kern werde es darum gehen, so der SRU weiter, "desinteressierte oder gar widerständige Akteure mit Problemlagen und Handlungschancen in einer Weise zu konfrontieren, die einen Konsens für anspruchsvolle Ziele" fördere.
Er rät, eine Arbeitsgruppe mit Beamten verschiedener Ministerien zu bilden, die unter einem Projektmanager den organisatorischen Ablauf professionell organisieren und sich externen Sachverstand einholen soll.
Dazu sei eine wissenschaftliche und organisatorische Infrastruktur dringend zu schaffen.
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